Die Untere Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises sieht rund um den Kahlschlag an der Autobahn 66 keine Veranlassung für eine weitere öffentliche Erörterung des Verfahrens.
Die Untere Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises sieht rund um den Kahlschlag an der Autobahn 66 keine Veranlassung für eine weitere öffentliche Erörterung des Verfahrens.
„Wir haben uns nachweislich im Rahmen der Gesetze und mit großer Sorgfalt um die Sache gekümmert und sind nicht in der Situation, uns rechtfertigen zu müssen“, stellt Amtsleiter Edgar Kreuzer klar.
Angesichts der erneuten Pressemitteilung der „Bürger für Gelnhausen“ verweist er auf die Stellungnahmen aus der Vergangenheit sowie das laufende Gerichtsverfahren. Derzeit werde der vorliegende Widerspruch bearbeitet, so dass der Ausgang noch völlig offen sei. „Darüber hinaus stehen wir für die Profilierungsversuche einer Wählergruppe nicht zur Verfügung“, weist der Amtsleiter den abgedruckten Fragenkatalog zurück.
Denn die unqualifizierten Belehrungen und vollmundigen Erklärungen der „Bürger für Gelnhausen“ hätten keine inhaltliche Grundlage und seien „für den Fortgang des Verfahrens nicht dienlich“. Zudem hätten die Beschäftigten der Naturschutzverwaltung korrekte und engagierte Arbeit geleistet. „Vor diesem Hintergrund wird es aus dem Landratsamt keine weiteren Stellungnahmen in der Öffentlichkeit mehr geben“, so der abschließende Hinweis von Edgar Kreuzer.
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