Kreisbeigeordneter Matthias Zach begrüßte die Ausweitung. „Wir verzeichnen immer mehr Verdachtsfälle in Hessen. Es wäre nur eine Frage der Zeit gewesen, bis auch auf einer vermeintlich sicheren Gemarkung ein Nachweis der für die Tiere hoch ansteckenden Geflügelpest geführt worden wäre“, erklärte der Veterinärdezernent.
Die neue Anordnung des Ministeriums hat direkte Auswirkungen auf die anstehenden Geflügelschauen. Die Ausstellungen in Maintal-Wachenbuchen und Schöneck-Kilianstädten an diesem sowie in Nidderau-Windecken am darauffolgenden Wochenende können nicht stattfinden. Wie lange darüber hinaus die Anordnung Gültigkeit besitzt, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Der Veterinärbehörde in Gelnhausen wurden ein entsprechender Erlass sowie eine Allgemeinverfügung zur Veröffentlichung zugestellt, die sie auffordert, das Verbot vor Ort umzusetzen.
Weiterhin gilt, dass krank oder tot aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt gemeldet beziehungsweise übergeben werden sollen. Die Tierkörper werden dann dem Hessischen Landeslabor zur weiteren Untersuchung überstellt. Auch wenn nach dem aktuellen Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für den Menschen keine Gefahr darstellt, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierkörpern nach Möglichkeit ferngehalten werden.
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