Ungleichheit bei der Sterbebegleitung beseitigen

Politik

Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler fordert von der Bundesregierung, im Bereich der Sterbebegleitung für eine gute und gerechte Finanzierung zu sorgen, unabhängig davon, wo die Begleitung auf dem letzten Lebensweg stattfindet.

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„Es darf keinen Unterschied geben, ob sich ein Mensch zur Sterbebegleitung in ein Hospiz oder ein Pflegeheim begibt. Faktisch ist das bei der Finanzierung aber so“, moniert die Sozialdezernentin des Main-Kinzig-Kreises.

Im Bereich der Sterbebegleitung sind kreisweit in den vergangenen Jahren die Angebote ausgebaut worden. Neben dem Bau eines Hospizes in Gelnhausen kamen unter anderem Plätze im palliativen Bereich hinzu, etwa im Wohnstift Hanau und im Altenzentrum Rodenbach. Das Thema werde immer drängender, je mehr Menschen die Angebote nutzten und sich Unterschiede dadurch rein zahlenmäßig verfestigten.

„Für Sterbende in Hospizen zahlen die Sozialkassen rund 8.300 Euro im Monat, bei Sterbenden in Pflegeheimen werden rund 2.000 Euro aufgewendet. Diese Ungleichheit muss beseitigt werden“, so Simmler. Dieser Unterschied sei auch durch das Hospiz- und Palliativgesetz der Bundesregierung im Jahr 2015 nicht ausgeräumt worden. „Auch wenn viele alternative Angebote und Entlastung für pflegende Angehörige geschaffen worden sind, sterben die meisten Menschen noch immer in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das muss bei den Dienstleistern entsprechend auskömmlich finanziert werden.“

Nach Ansicht von Susanne Simmler erhalten die Themen Pflege im Alter und Sterben noch immer nicht die Aufmerksamkeit, die sie verdienen. „Politik hat die Pflicht, auch und gerade für sozial Schwache und körperlich Gebrechliche einzutreten. Wir dürfen nicht dem Reflex nachgeben, das zu verdrängen, wovor wir vielleicht persönlich Angst haben. Das straft am Ende nur die Betroffenen, die auf Sterbebegleitung angewiesen sind“, so Simmler.


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