Kahlschlag an A66: Keine Strafe für Forstbetrieb

Politik

Nach dem Kahlschlag entlang der A66 im Frühjahr des vergangenen Jahres ist die Kreisverwaltung mit einem Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz gegen den ausführenden Forstbetrieb gescheitert. Der Geschäftsführer des Unternehmens aus dem Altkreis Schlüchtern wurde am Mittwoch im Amtsgericht Gelnhausen freigesprochen. Das Gericht sah keine Veranlassung, ihn für die viel diskutierten Maßnahmen zur Verantwortung zu ziehen.

VORSPRUNG - Anruf genuegt

Über die im Main-Kinzig-Forum in Gelnhausen angesiedelte Untere Naturschutzbehörde war ein Bußgeldbescheid in Höhe von 12.400 Euro verschickt worden. Mit dem Bußgeld gegen den Forstbetrieb aus dem Bergwinkel sollten allerdings nicht die für die Bevölkerung gut sichtbaren Maßnahmen an den Anschlussstellen in Gelnhausen-West und Gründau-Rothenbergen geahndet werden. Vielmehr ging es um einen Abschnitt entlang der A66 zwischen Gelnhausen-West und Rothenbergen an den Hängen, dort sollten die Rodungsmaßnahmen angeblich nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sein. Laut allgemeinen Vorgaben sollen derartige Arbeiten in so genannten 100-Meter-Abschnitten durchgeführt werden, was bedeutet, dass nach der Rodung einer Fläche von 100 Metern anschließend ein Abschnitt in gleicher Länge unberührt bleiben soll.

Gegen den Bußgeldbescheid, der aufgrund einer unklaren Formulierung der Unteren Naturschutzbehörde sogar zweimal verschickt werden musste, legte der Forstbetrieb Widerspruch ein, weshalb es zu einer mündlichen Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen kam. Als einziger Zeuge wurde bei einem ersten Termin der Vorarbeiter des Unternehmens gehört, der aussagte, die Arbeiten laut Vorgaben erfüllt zu haben. Zum zweiten Termin am Mittwoch waren dann schon gar keine weiteren Zeugen mehr geladen worden. Laut Gericht kam in diesem Fall eine Haftung des Geschäftsführers für die Maßnahmen nicht in Frage. Begründung: Er stand nicht als Verantwortlicher für die Baustelle in den Verträgen, will selbst auch nie vor Ort gewesen sein. Die Behörde hätte allerdings nachweisen müssen, dass der Geschäftsführer gesetzeswidrig gehandelt habe oder zumindest pflichtwidrig durch Unterlassen für den vorgeworfenen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz verantwortlich sei.

Die Staatsanwaltschaft Hanau will so schnell allerdings nicht aufgeben: „Bislang hat sich das Amtsgericht Gelnhausen lediglich mit der Frage der Verantwortlichkeit des Geschäftsführers auseinandergesetzt. Die Staatsanwaltschaft Hanau beabsichtigt, in dieser Angelegenheit Rechtsbeschwerde einzulegen“, erklärte Staatsanwalt Markus Jung auf Nachfrage. Eine Möglichkeit wäre nun, möglicherweise den Vorarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen, was allerdings auch wieder ein juristisch schwieriges Verfahren nach sich ziehen könnte.

Offen ist nun noch ein weiterer Bußgeldbescheid: Auch Hessen Mobil sollte für den Kahlschlag an der A66 zahlen, gefordert werden exakt 6.513,50 Euro. Die Gerichtsverhandlung hierüber steht noch aus.


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