Tauber begrüßt Beschlüsse zum Baukindergeld

Politik

Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber unterstützt den Beschluss des Bundeskabinetts sowie die Ergebnisse des Koalitionsausschusses aus der vergangenen Woche, Familien weiter zu stärken und Steuerzahler spürbar zu entlasten.

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Das beschlossene Familienentlastungsgesetz sieht finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich vor. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden erhöht und der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls. Peter Tauber begrüßt diese Entwicklung und zeigt sich erfreut über die Entlastungen für Familien und die zusätzlichen finanziellen Förderungen für Kinder. „Uns geht es in Deutschland sehr gut, damit das so bleibt waren neue Investitionen im Bereich der Familienpolitik notwendig. Ich freue mich, dass Familien von den steuerlichen Entlastungen profitieren werden, denn sie sind elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft”, so Tauber.

Außerdem hat der Koalitionsausschuss vergangene Woche die Bedingungen für die Ausgestaltung des Baukindergeldes festgelegt.  Zuletzt hatte es von Seiten des SPD-geführten Finanzministeriums noch Forderungen nach einer Begrenzung der Förderung auf Eigenheime bis zu 120 qm gegeben. „Dieser Vorstoß macht jedoch besonders im ländlichen Raum keinen Sinn, denn gerade hier sind alte Bauten in kleinen Ortsgemeinden oftmals deutlich größer“, so Tauber, „unsere Fraktion hat sich klar gegen die Quadratmetergrenze ausgesprochen. Dieser Vorschlag  der SPD ist nun wieder vom Tisch.“

Für den Ersterwerb von Neubau und Bestand im Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 wird unabhängig von der Größe des Eigenheims ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr eingeführt - für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Das Baukindergeld war zentrale Forderung von CDU und CSU im Bundestagswahlkampf.


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