Einzelhandel braucht planungssichere verkaufsoffene Sonntage

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In der Vergangenheit wurde mehrmals in Hessen der verkaufsoffene Sonntag gekippt, zuletzt teilweise in Gelnhausen anlässlich des Barbarossamarktes. Die enge bisherige Rechtslage führt oftmals zu extrem kurzfristigen Gerichtsentscheidungen und die Frustration bei den betroffenen Einzelhändlern ist hoch, wenn lange intensiv geplante und beworbene Sonntagsöffnungen freitags untersagt werden.



"Speziell hierfür wurde Werbung geschaltet, Produkte und Waren geordert und mit den Mitarbeitern Arbeitszeiten abgesprochen, deren Lohnanspruch trotzdem besteht, auch wenn der verkaufsoffene Sonntag per Gericht untersagt wird", so der Kreisvorsitzende der Mittelstandsvereinigung Main-Kinzig, Volker Rode. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz schreibe bislang für die Genehmigung von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen vor, dass diese nur „aus Anlass“ von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen und die Verkaufsflächen in den Geschäften, die Marktfläche nicht überschreiten dürften.

"Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Baden Württemberg und das Saarland kennen die Einschränkung einer nur anlassbezogenen Genehmigung nicht. Hier gibt es vier Sonntage ohne Anlassbezug, welcher einen guten und moderaten Kompromiss darstellt. Er trägt dem hohen Stellenwert des Sonn- und Feiertagsschutzes Rechnung, ohne Verbraucherinteressen, Standortattraktivität und die Bedürfnisse der lokalen Händler auszublenden, die im harten Wettbewerb mit Online-Anbietern stehen", so Volker Rode, der auch Mitglied im Bundesvorstand der MIT ist.

"Seitens der Mittelstandsvereinigung sehen wir hier die hessische Landesregierung in der Pflicht, sich an diesen Bundesländern zu orientieren und Rechtssicherheit für Städte, Gemeinden und die mittelständigen Unternehmen herzustellen. Die Argumentation "Sonntagsschutz hat Vorrang vor Kommerz" ist aus Sicht der MIT zu kurz gedacht, da die Onlinehändler weder den Ladenöffnungszeiten, noch der Arbeitszeitenverordnung unterliegen. So hat im letzten Jahr der Internethandel mit über 50 Milliarden Euro weiter deutlich zugelegt und dies zu Lasten des stationären Einzelhandels vor Ort, der bei gleicher Umsatzgröße wesentlich mehr Steuern abgeführt hätte", so Rode weiter.

Für den Einzelhändler sei der verkaufsoffenen Sonntage nicht ein Mehr an Kommerz, sondern eine Werbeplattform, um die Chance zu nutzen, von neuen Kunden in Form von Marktbesuchern entdeckt zu werden. Der Onlinehändler Amazon habe die Möglichkeit, sieben Tage die Woche rund um die Uhr verkaufen und sich bereits das Patent gesichert, in großer Höhe fliegende Warenhäuser zu platzieren, um mit Drohnen rund um die Uhr auszuliefern. Ein Warenhaus, das 365 Tage rund um die Uhr Käufer bediene und Waren ausliefere, in dem Land Steuern bezahle, in dem es die geringsten Steuerbelastungen gebe, habe gegenüber jedem Einzelhändler vor Ort einen deutlichen Vorteil.

"Hier wünsche ich mir ein Mehr an Betroffenheit seitens der Gewerkschaft Verdi für den Einzelhandel, da es hier um Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze des Mittelstandes geht. Wir wollen seitens der MIT keine Vorteile für den Einzelhandel, aber erwarten, dass die zusätzliche Benachteiligung des Mittelstandes vor Ort reduziert wird. Verdi hat durch ihr Verhalten bewusst oder unbewusst eher große Onlineportale gestärkt, als die Interessen ihrer Mitglieder", so Volker Rode.


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