Sind die Zahlen der Flugsicherung korrekt?

Politik
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Die Interessengemeinschaft Fluglärm startet zwei Petitionen an den Bundestag und den hessischen Landtag, um leisere Anflugverfahren zu erreichen.



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Mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen im Jahre 2011 wurden die Flughöhen für die Südbahnen um 300 Meter verringert. Dies wird als Verdoppelung des Fluglärms empfunden. Es gab wütende Proteste und (unerfüllte) Versprechungen der Flugsicherung.

Das Verfahren „Point Merge“ wurde als Maßnahme für das Jahr 2015 geplant. Dieses An­flugverfahren könnte den Fluglärm für die Bevölkerung in 25 bis 50 km Entfernung östlich und westlich vom Flughafen reduzieren. Bei diesem Verfahren erfolgt die Reihung der an­fliegenden Maschinen nicht in1220 Meter Höhe (Baseline-Verfahren), sondern in größeren Höhen. Dies führt zu weniger Fluglärm und entlastet die Menschen von Hanau bis Aschaf­fenburg.

Erst 2017 wurden von der Deutschen Flugsicherung die Untersuchungsergebnisse prä­sentiert. Die Untersuchung ergab, dass durch „Point Merge“ mehr Bewohner vom Fluglärm belastet würden. Ein verblüffendes Ergebnis, wurde doch „Point Merge“ z.B. in Paris ein­geführt, um die Fluglärmbelastung zu verringern. Die Bürgerinitiativen IG Fluglärm Hanau-Kinzigtal e.V. und Bayerischer Untermain schau­ten sich die Zahlen an und schüttelten den Kopf. Bei der Untersuchung der Flugsicherung wurde „Point Merge“ simuliert, aber gleichzeitig das bisherige Anflugverfahren (Baseline) beibehalten. Damit erhöhte sich natürlich die Anzahl lärmbetroffener Bürger, also wurde „Point Merge“ abgelehnt.

Folgende Zahlen für Fluglärmbetroffene wurden von der Flugsicherung genannt:
Für die Kombination der Verfahren: 2.616.800 Betroffene
Für Baseline alleine:2.019.700 Betroffene
Daraus ergibt sich für Point Merge alleine: 597.100 Betroffene

„Point Merge alleine, das wäre ein echter Fortschritt“, meinen die Bürgerinitiativen, „es fehlte erkennbar der Wille, den Fluglärm bei Entfernungen von 25-80 km zu reduzie­ren“. Sie fordern, eine Untersuchung unter Hinzuziehung von internationalen Experten durchzuführen. Dazu wurden an die Petitionsausschüsse von Bundestag und Hessischem Landtag ent­sprechende Petitionen eingebracht. Diese wurden auch von mehreren Bürgermeistern un­terschrieben. Das Ziel der Petitionen ist die Ermittlung einer unverfälschten Zahl von Be­troffenen für das Anflug-Verfahren “Point Merge” und mögliche Konsequenzen. Der Eingang der Petitionen wurde inzwischen von Bundestag und Landtag bestätigt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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