Teilplan Erneuerbare Energien beschlossen

Politik
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Die Regionalversammlung Südhessen (RVS) hat am heutigen Freitag den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Darmstadt beschlossen.



Diesen soll das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt nun der hessischen Landesregierung zur Genehmigung vorlegen. Nachdem bereits im Vorfeld die Ausschüsse der RVS dem Planwerk zugestimmt hatten, votierte auch das Plenum mehrheitlich für die vorgelegten Entwürfe.

Der nun beschlossene Plan legt unter anderem fest, wo künftig noch Windkraftanlagen errichtet werden können („Vorranggebiete“) und wo nicht (sog. Ausschlussraum). Insgesamt wurden 121 Flächen bestimmt, die rund 1,4 Prozent der Fläche Südhessens entsprechen. Gut 97,8 Prozent der Fläche sollen für die Windkraft künftig ausgeschlossen sein. Das RP Darmstadt als Geschäftsstelle der RVS hatte vergangene Woche den aktualisierten Plan vorgelegt.

Flächen, die nach der zweiten Offenlage der Entwürfe im Jahr 2016 geändert werden mussten, sind erneut offenzulegen und daher in den nun beschlossenen Plänen als sogenannte „Weißflächen“ zunächst ausgenommen (ca. 0,8 Prozent). Diese Flächen sollen nach der Genehmigung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien durch die Hessische Landesregierung in einem sich anschließenden Planänderungsverfahren beplant werden, sodass dann auch diese Flächen entweder Vorranggebiete werden oder zum Ausschlussraum für die Windenergie gehören.

Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu anderen erneuerbaren Energien wie Bio- und Solarenergie, Geothermie sowie Wasserkraft. Er soll den Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan ergänzen – daher auch die Bezeichnung ‚Teilplan‘. Regionalplan und Regionaler Flächennutzungsplan legen Ziele und Grundsätze der Raumnutzung in Südhessen fest. Sie basieren auf dem Landesentwicklungsplan der Hessischen Landesregierung. Diese hatte 2011 beschlossen, dass Vorranggebiete in der Größenordnung von 2 Prozent der Fläche Hessens der Windenergie zur Verfügung stehen sollen.


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