Neuer Krankenhausberuf gesetzlich geregelt

Politik
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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zu Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenten (OTA) beschlossen.



Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause im Bundestag beraten werden, damit die neuen bundeseinheitlichen Regelungen für die Ausbildung zum 1. Januar 2021 in Kraft treten können, teilt die SPD-Bundestagesabgeordnet Bettina Müller mit. Die Abgeordnete aus dem Main-Kinzig-Kreis ist die zuständige Fachberichterstatterin der SPD im Bundestagsgesundheitsausschuss.

Bettina Müller hatte sich bereits mehrfach über die ATA/OTA-Ausbildung im Main-Kinzig-Klinikum informiert. Dort und in anderen Krankenhäusern werden die Fachkräfte auf Grundlage von Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und landesrechtlichen Regelungen ausgebildet. Bettina Müller: "Mit dem Berufsgesetz schaffen wir jetzt bundesweit einheitliche Grundlagen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz." Das Gesetz stützte sich in wesentlichen Teilen auf die Empfehlung der Krankenhausgesellschaft. Wer vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine OTA- oder ATA-Ausbildung nach den bisherigen Regelungen begonnen hat, könne diese auch abschließen. Übergangs- und Bestandsschutzregelungen werden es auch für die derzeit ausbildenden Schulen und ihre Lehrkräfte geben.

Wichtig sei, so Bettina Müller, dass die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Schulgeld dürfe nicht verlangt werden. Die neu bundesrechtliche Regelung schaffe zudem die Voraussetzung dafür, dass die Krankenhäuser die Ausbildungskosten, wie bei anderen Ausbildungsberufen auch, über das Krankenhausfinanzierungsgesetz erstattet bekommen. Bislang müssen die Krankenhäuser die Ausbildung dieser wichtigen Spezialkräfte auf eigene Kosten ausbilden.


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