Stolz erneuert Kritik an „Heimatumlage“

Politik

Immer mehr Städte und Gemeinden in Hessen machen mobil gegen die Pläne des hessischen Finanzministeriums, die ihnen ab dem kommenden Jahr zustehenden Anteile an der Gewerbesteuer einzubehalten.

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„Das kommende Jahr könnte ein starkes Jahr für Investitionen auf kommunaler Ebene sein. 3,5 Milliarden Euro könnten bundesweit zusätzlich in die Kassen der Städte und Gemeinden fließen, um Straßen und öffentliche Gebäude zu sanieren und die soziale Infrastruktur zu stärken. Alleine im Main-Kinzig-Kreis wären das fast 19 Millionen Euro. Doch in Hessen schöpft die Landesregierung kräftig Mittel ab und will sie nach eigenem Gutdünken verteilen. Das ist nicht im Sinne der Kommunen“, kritisiert Landrat Thorsten Stolz (SPD).

Städte und Gemeinden zahlen seit 1995 eine erhöhte Gewerbesteuerumlage ans Land. Damit sollte der bundesstaatliche Finanzausgleich nach der Wiedervereinigung stabilisiert und die Belastungen durch die Neugestaltung dieses Ausgleichs abgemildert werden. Dieses System läuft Ende 2019 aus. Die hessischen Kommunen hätten damit ab dem kommenden Jahr rund 400 Millionen Euro mehr in den kommunalen Kassen, davon rund 18,6 Millionen Euro die Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises. Das Land plant allerdings, die erhöhte Gewerbesteuerumlage in eine sogenannte Heimatumlage zu überführen und will rund 300 Millionen einbehalten, nur 100 Millionen Euro sollen direkt, eins zu eins, an die Kommunen fließen.

„Die Absicht ist so durchsichtig wie kritikwürdig. Hier sollen übers gesamte Bundesland mit einem großen Teil dieses Geldes großzügig Wohltaten vollbracht werden. Wohlgemerkt, wenn die Städte und Gemeinden solche Landeswohltaten brav beantragen und das Land diese gnädig und öffentlichkeitswirksam bewilligt. Diese Pläne sind kein Ruhmesblatt, kein Ausweis von Verständnis für die Belange der kommunalen Ebene“, moniert Thorsten Stolz.

Von den 400 Millionen Euro sollen nach Plänen der Landesregierung rund 300 Millionen Euro zurückgehalten werden, um dann über ein Landesprogramm etwa für die Stärkung der Kinderbetreuung, Krankenhausinvestitionen, den ÖPNV oder die Digitalisierung wieder auf Antrag kleinteilig ausgeschüttet zu werden. „Das verkauft das Land Hessen als Geschenk an die Städte und Gemeinden. Das ist leider Etikettenschwindel und aus meiner Sicht ein gravierender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, der nicht zu akzeptieren ist“, so Stolz.

Landrat Thorsten Stolz erinnert an die klare, einheitliche Position des Landkreises und aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises. Diese hatten kürzlich eine gemeinsame Erklärung gefasst, in der es heißt: „Das Land Hessen wird aufgefordert, die zum Jahresende 2019 auslaufende bundesgesetzliche Regelung für die erhöhte Gewerbesteuerumlage nicht durch eine neue verfassungsrechtlich bedenkliche Heimatumlage des Landes Hessen zu ersetzen, sondern die frei werdenden Mittel zu 100 Prozent den Gemeinden zu belassen.“

„Diese Position aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterstütze ich ausdrücklich und werde jede Gelegenheit nutzen, um mich klar und deutlich gegen die geplante Heimatumlage zu positionieren. Denn das ist ein direkter Griff in die Kassen unserer 29 Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis“, so Landrat Thorsten Stolz abschließend.“

Um folgende Beträge aus der Gewerbesteuer geht es für die Städte und Gemeinden im Einzelnen:

Kommune

Anteil

Hanau

   4.720.930,00 €

Biebergemünd

   2.480.803,03 €

Gründau

   1.894.333,33 €

Maintal

   1.555.951,22 €

Gelnhausen

   1.259.210,00 €

Langenselbold

      765.116,28 €

Schlüchtern

      610.219,05 €

Steinau a.d. Straße

      499.687,95 €

Bad Orb

      455.333,33 €

Nidderau

      433.007,86 €

Bruchköbel

      391.282,05 €

Erlensee

      378.250,00 €

Wächtersbach

      376.315,79 €

Rodenbach

      346.890,62 €

Bad Soden-Salmünster

      342.254,90 €

Linsengericht

      319.102,56 €

Niederdorfelden

      310.373,68 €

Schöneck

      242.361,67 €

Freigericht

      189.333,33 €

Sinntal

      186.388,89 €

Hasselroth

      156.741,67 €

Großkrotzenburg

      130.220,93 €

Jossgrund

      127.847,14 €

Birstein

      109.822,00 €

Neuberg

       90.750,00 €

Brachttal

       77.474,00 €

Hammersbach

       74.437,50 €

Flörsbachtal

       57.372,55 €

Ronneburg

       39.264,94 €

Summe

18.621.076,28 €

 


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