"Windkraftplan für Südhessen ist rechtswidrig"

Politik
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In einer ausführlichen Stellungnahme hat die BI Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. (BI) den Grünen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Hessischen Wirtschaftsministerium dazu aufgefordert, dem Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom Juni 2019 zum Regionalplan Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) keine Genehmigung zu erteilen und den Plan zur Heilung der massiven Fehler wieder an die Regionalversammlung zurückzuverweisen.



In den vergangenen beiden Monaten hat die Bürgerinitiative über ihren Anwalt den vorliegenden Regionalplan Südhessen TPEE überprüfen lassen. Das Ergebnis zeigt, dass der Plan, wie er kürzlich von der Regionalversammlung beschlossen wurde, rechtswidrig ist. Offensichtlich kam es durch massiven Druck der Schwarz-Grünen Landesregierung, das 2 % Ziel für Windkraftvorrangflächen in Hessen zu erreichen, zu einer ganzen Reihe von Planungsfehlern. Für die Rechtswidrigkeit des Regionalplans führt die BI Windkraft im Spessart unter anderem die folgenden Punkte auf: Die Regionalversammlung Südhessen hatte in ihrem ersten Entwurf im Jahr 2016 eine ganze Reihe von Vorrangflächen auf den Gemarkungen von Biebergemünd und der Stadt Bad Orb zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Hiergegen hatte die BI Windkraft im Spessart ausführliche Einwendungen erhoben. Insbesondere die entgegenstehenden naturschutzrechtlichen Belange hatten dann dazu geführt, dass in den Beschlussvorlagen für den Regionalplan für die Sitzung der Regionalversammlung im Dezember 2018 diverse Flächen als Ausschlussflächen gekennzeichnet waren. Ohne eine weitere Auslegung wurde nunmehr aber im Juni 2019 ein geänderter Plan der Regionalversammlung zur Abstimmung vorgelegt und letztlich auch von der Regionalversammlung beschlossen. Die Änderung bestand darin, dass eben diese Flächen nun nicht mehr als Ausschlussflächen gekennzeichnet sind, sondern als sogenannte „unbeplante oder weiße Flächen“. Diese Flächen sollen im Rahmen einer „abgekoppelten Planung“ in einem späteren Verfahrensabschnitt beurteilt werden und könnten bis dahin prinzipiell mit Windkraftanlagen bebaut werden. Der Plan hat damit wesentliche Änderung erfahren, die sich auf das Gesamtkonzept der Planung auswirkt. Damit liegt ein formaler Fehler im Planverfahren vor, der letztlich zur Unwirksamkeit der Planung führen wird. Eine Genehmigung des aktuell vorliegenden Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen ist deshalb zu versagen.

Als anerkannter Natur- und Umweltschutzverband hat die BI Windkraft im Spessart auch naturschutzrechtliche Einwendungen insbesondere gegen die Ausweisung der beiden Flächen 2-304 und 2-308 auf dem Gebiet von Biebergemünd und Bad Orb erhoben. Diese Einwendungen führten dann im Verlauf des Verfahrens dazu, dass zwar die beiden oben genannten Flächen zum Teil deutlich reduziert, substantielle naturschutzrechtliche Belange aber bei der weiteren Abwägung nicht berücksichtigt wurden. Das Regierungspräsidium Darmstadt kam zum Schluss, dass für eine Berücksichtigung im Rahmen der Regionalplanung die vorgelegten Ergebnisse zu unkonkret seien. Weitere umfangreiche naturschutzrechtliche Untersuchungen in diesem Jahr zeigen aber eindeutig, dass die Einschätzung des Regierungspräsidiums Darmstadt falsch ist. Die neuen Untersuchungen bestätigen voll und ganz die Position der BI, dass die Flächen nicht als Windkraftvorrangflächen geeignet sind. Die Ausweisung solcher offensichtlich nicht geeigneter Flächen als Windkraftvorrangflächen kann zu einer rechtlich angreifbaren Verhinderungsplanung führen, weil diese Flächen nicht zum Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung stehen, aber trotzdem in die Flächenbilanz und in die Abwägung über den Gesamtplan einbezogen werden.

Letztendlich wurde im Regionalplan auch der Siedlungscharakter des Biebergemünder Ortsteils Lützel nicht korrekt berücksichtigt. Der Regionalplan stuft diese Wohnsiedlung als Splittersiedlung im Außenbereich ein. Damit gilt für diesen Ortsteil fälschlicherweise nur ein Mindestabstand von 600 m zu Windkraftanlagen anstatt der im Landesentwicklungsplan vorgegebenen 1.000 m und ermöglich damit erst die Vorrangfläche 2-308. Die Betrachtung der Regionalversammlung widerspricht auch dem in 2018 vom Regierungspräsidium genehmigten Flächennutzungsplan (FNP) Windkraft der Gemeinde Biebergemünd, der in diesem Bereich keine Vorrangflächen für Windkraft ausweist. Begründet wurde dies von der Gemeinde Biebergemünd im Rahmen der Aufstellung des FNP Windkraft unter anderem damit, dass der Ortsteil Lützel insgesamt als Siedlungsfläche eingestuft wurde und demgemäß ein Abstand von 1.000 vorzusehen ist.

BI-Vorstand Dr. Berthold Andres fasst zusammen: „Wir erwarten, dass Minister Tarek Al-Wazir unserer Forderung folgt und den jetzigen rechtswidrigen Regionalplan zur Korrektur an die Regionalversammlung zurückverweist. Es wäre ein planerisches Desaster, wenn nach jahrelanger Arbeit ein rechtlich angreifbarer Regionalplan Windkraft genehmigt würde. Es muss die höchste Priorität der Schwarz-Grünen Landesregierung sein, einen rechtssicheren TPEE zu verabschieden.“


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