Errichtung von Mobilfunkmasten erleichtern

Politik
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Der Hessische Landtag hat am Mittwoch den Entwurf für eine konzentrierte Änderung der Hessischen Bauordnung diskutiert.



Sie umfasst zum einen die Wiedereinführung der Typengenehmigung, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und so zügiger Wohnraum schaffen zu können. Zum anderen soll die Errichtung von Mobilfunkmasten erleichtert werden, um schneller die Netzabdeckung in Hessen ausweiten zu können.
Der baupolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Heiko Kasseckert, erklärte dazu:

„Hessen benötigt möglichst schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Daher prüfen wir jede Möglichkeit, um auch den rechtlichen Rahmen für die Schaffung von Wohnraum zu vereinfachen. Einen Beitrag zu einer beschleunigten Schaffung von Wohnraum kann aus unserer Sicht im seriellen und modularen Bauen liegen. Auf diese Weise wollen wir über die schon vorhandenen Möglichkeiten für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und der Genehmigungsfreistellung hinausgehen.

Auf Antrag soll es zukünftig möglich sein, für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, eine Typengenehmigung erteilt werden kann. Zwar müssen weiterhin die Anforderungen des jeweils geplanten Standortes erfüllt werden, z. B. mit Blick auf den Brandschutz oder umweltrechtliche Anforderungen.

Dennoch wollen wir auch diese Möglichkeit zukünftig anbieten, um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und Kosten einzusparen. Die Verfahren sollen beim Regierungspräsidium Darmstadt konzentriert werden. Ob die Nachfrage danach so groß sein wird, wie es die Wohnungswirtschaft einschätzt, kann sich dann in der Praxis zeigen. Diese kleineren Änderungen der HBO werden weitere Schritte hin zu mehr Praxisnähe und einem beschleunigten Bauen sein. Die nun anstehende Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtages wird hierfür sicherlich weitere wertvolle Anregungen erbringen und unseren Kurs bestätigen.“

Der digitalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Hartmut Honka, ergänzt: „Im Hessischen Mobilfunkpakt hat sich die Landesregierung verpflichtet, am Ausbau des Mobilfunknetzes sowie der Umsetzung des 5G-Standards mitzuwirken. Der gestern eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Bauordnung ist ein wichtiger Schritt, um Hemmnisse und Hürden bei Verfahren zum Mobilfunkausbau abzubauen. Um die Auswahl an potentiell nutzbaren Standorten zu erhöhen, soll die Tiefe der Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich auf 0,2 H reduziert werden. Unser Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass der Tatbestand der Genehmigungsfreistellung für Antennenanlagen von zehn Meter auf 15 Meter Masthöhe erweitert wird, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Damit entfällt der bürokratische Aufwand für die bisher benötigte Baugenehmigung von Funkmasten über zehn Metern Höhe.

Unser Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zügig flächendeckend eine noch leistungsfähigere Mobilfunkinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Durch die geplanten Änderung schlagen wir quasi zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir ermöglichen zügigere und entbürokratisierte Genehmigungsverfahren, die den Mobilfunkausbau in großen Schritten voranbringen und leisten mit der Typengenehmigung einen wichtigen Beitrag zur beschleunigten Schaffung von Wohnraum.“


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