„Massive Sorgen um Jobs der Mitarbeiter“

Politik
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Es sind harte Zeiten für die Tausenden von Unternehmerinnen und Unternehmer im Main-Kinzig-Kreis.



„Wir bekommen gerade jede Woche mehrere hundert Anfragen per Telefon und übers CoroNetz des Main-Kinzig-Kreises. Es geht vielen Kleinunternehmen um die nackte Existenz in der Coronakrise, und kleine wie mittlere Firmen sorgen sich derzeit massiv um die Zukunft der Jobs ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, berichtet Wirtschaftsdezernent Winfried Ottmann (CDU).

Ottmann bespricht sich täglich mit dem Chef der Wirtschaftsförderung, Walter Dreßbach, steht in engem Austausch mit den Standesvertretungen von Industrie, Handel und Handwerk und telefoniert auch selbst mit Geschäftsführern. Es seien branchenübergreifend schwere und ungewisse Zeiten. „Allerdings erkenne ich einen unbändigen Willen unserer heimischen Unternehmen, diese Zeiten zu überstehen und möglichst in wenigen Wochen wieder ihrem geregelten Geschäft nachzugehen. Das ist absolut beeindruckend. Wir tun als Main-Kinzig-Kreis alles dafür, damit diese wirtschaftlich extrem anstrengende Phasegut überbrückt wird“, sagte Ottmann.

Die Wirtschaftsförderung des Main-Kinzig-Kreises ist per Telefon auch weiterhin erreichbar: 06051-8513700. Digital können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Homepage des Kreises www.mkk.de unter CoroNetz und „Wirtschaft“ kontaktiert werden. Über diese Kanäle wandten sich insbesondere seit Beginn der Veranstaltungs- und Geschäftsbeschränkungen durch die Landesregierung schon viele Unternehmen. Neben den allgemeinen Fragen zu den Verordnungen, die viele Unternehmen betreffen, sind es hauptsächlich  Fragen nach Entschädigungen, Förderungen sowie Soforthilfen.

Die Wirtschaftsförderung informiert etwa über das Soforthilfeprogramm, mit dem Hessen Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Selbstständige, Freiberufler und Künstler unterstützt, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage beziehungsweise einen Liquiditätsengpass geraten sind. Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt bei bis zu fünf Beschäftigten 10.000 Euro für drei Monate, bis zu zehn Beschäftigten 20.000 Euro für drei Monate und bis zu 50 Beschäftigten 30.000 Euro für drei Monate. Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. 

Hessen setzt auf diese Weise das Soforthilfeprogramm des Bundes um, erweitert es und stockt es aus eigenen Mitteln auf. „Die Höhe des Zuschusses bemisst sich am Liquiditätsengpass, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist“, erklärt Walter Dreßbach. Bei der Beantragung müsse die aufgrund der Pandemie entstandene existenzbedrohliche Lage beziehungsweise der Liquiditätsengpass begründet und bestätigt werden. Wer dazu neben den Hinweisen des Landes Hessen und des Bundes noch Fragen habe, könne sich gerne an die Wirtschaftsförderung wenden.

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können ab sofort online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.


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