Weißflächen: Wo ist noch Windkraft möglich?

Politik
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Am 30. März ist der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden, der unter anderem den Ausbau der Windkraft im Regierungsbezirk Darmstadt regelt.


Jetzt sollen jene Räume beplant werden, für die bislang noch keine Festlegungen getroffen wurden (sogenannte Weißflächen). Hierzu hat nach der Regionalversammlung Südhessen kürzlich auch der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain den entsprechenden Beschluss gefasst. Das Regierungspräsidium (RP) erstellt derzeit den ersten Änderungsentwurf.

Grundlage des Entwurfs zur 1. Änderung des TPEE 2019 werden die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen zum Teilplan-Entwurf von 2016 sein, die die Regionalversammlung im Juni 2019 beschlossen hat. Die „Weißflächen“ werden demnach entweder dem Ausschlussraum zugeordnet, in dem keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, oder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt. Die Mehrzahl der „Weißflächen“ soll dem Ausschlussraum zugeordnet werden.

Den Aufstellungsbeschluss für die „Weißflächen“ hatte die Regionalversammlung bereits im vergangenen Jahr gefasst. Der Regionalverband führt in seiner Eigenschaft als Träger der regionalen Flächennutzungsplanung in den kommenden Monaten eine frühzeitige öffentliche Beteiligung zur 1. Änderung des TPEE 2019 nach Baugesetzbuch durch. Danach folgt mit dem RP eine gemeinsame Öffentlichkeitsbeteiligung im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Arbeit der Regionalversammlung Südhessen zurzeit eingeschränkt. Zum weiteren Zeitplan können deshalb noch keine genauen Angaben gemacht werden. Geplant ist, dass der Entwurf der Regionalversammlung im September zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Öffentlichkeit wurde über den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung am Montag, 27. April im hessischen Staatsanzeiger informiert: https://rp-darmstadt.hessen.de/unterrichtung-der-%C3%B6ffentlichkeit-%C3%BCber-den-aufstellungsbeschluss-zur-plan%C3%A4nderung-des-sachlichen


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