Über 37.000 Schusswaffen im Main-Kinzig-Kreis registriert

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Am Ende des vergangenen Jahres waren im Main-Kinzig-Kreis 37.222 Schusswaffen registriert. Das geht aus den Antworten auf zwei Anfragen der Fraktionen von Grünen und Linken im Kreistag an die Kreisverwaltung hervor. Der Schusswaffenbestand ist demnach seit 2016 um circa 800 Waffen zurückgegangen. Gegen neun Waffenbesitzer besteht der Verdacht, dass sie einer extremistischen Vereinigung oder der Reichsbürgerbewegung angehören.



Laut der in den Antworten vorgelegten Statistik gibt es im Main-Kinzig-Kreis aktuell 5.016 Besitzer eines kleinen Waffenscheins, 5.929 Personen haben eine Waffenbesitzkarte und 44 einen Waffenschein. Der Schusswaffenbestand hat sich von 38.059 in 2016 über 37.663 (2017) und 37.357 (2018) auf 37.222 Waffen zum Ende des vergangenen Jahres reduziert. Während die Anträge auf Waffenbesitzkarten auf einem vergleichbaren Niveau geblieben sind (2016: 341; 2019: 359), gingen die Anträge auf den „Kleinen Waffenschein“, der zum Führen von sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt, wieder deutlich zurück. 2016 waren bei der Kreiswaffenbehörde 1.424 Anträge eingegangen, 2019 noch 492.

Laut Kreiswaffenbehörde gibt es bei den Inhabern eines Kleinen Waffenscheins sieben Verdachtsfälle, dass sie Extremisten oder Reichsbürger sind, „hier ist jegliche Form des Verdachts berücksichtigt, also auch solche, die sich nicht erhärten lassen“. Auch bei zwei Personen mit Waffenbesitzkarten bestehe ein entsprechender Verdacht. „Die jeweiligen Verfahren sind von der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises eingeleitet, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen“, heißt es dazu aus der Kreisverwaltung. Im Nationalen Waffenregister sind für 2019 der Widerruf von 39 Waffenbesitzkarten und von 17 Kleinen Waffenscheinen im Main-Kinzig-Kreis vermerkt.

Kein Verfahren gab es gegen Tobias R, der im Februar in Hanau neun Menschen ermordete und mutmaßlich anschließend seine Mutter und sich selbst tötete. „Tobias R. hatte für seine Aufbewahrung seiner Waffen einen geeigneten Waffenschrank nachgewiesen. Ein Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften oder Verdachtsmomente dahingehend lagen bei der Waffenbehörde nicht vor“, teilt die Kreisverwaltung abermals mit. Dass Tobias R. mit seinem dauerhaften Aufenthalt in München möglicherweise gegen die Meldepflicht verstoßen hat, begründe nicht eine Unzuverlässigkeit, die den rechtssicheren Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse ermöglichen hätte können.

Bereits vor dem Anschlag in Hanau sei entschieden worden, der Waffenbehörde insbesondere auch für verstärkte Kontrollen eine weitere Stelle zur Verfügung zu stellen. Der Personalbestand sei in den vergangenen Jahren von 3,5 auf jetzt Vollzeitstellen verdoppelt worden. Beraten werden derzeit Vorschläge, wie die Kontrolle, aber auch die proaktive Kommunikation mit den Schützenvereinen verstärkt werden könne. „Die Vorschläge umfassen eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Waffenbehörde, Teilnahme an Vereinssitzungen, Präventiv-Arbeit, stärkere Vor-Ort-Kontrollen oder auch Vorschläge zur freiwilligen Rückgabe von Kleinen Waffenscheinen“, heißt es dazu in den Antworten aus der Kreisverwaltung.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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