Kavai zu Fluglärm: „Schutzgedanke wird nicht beachtet“

Politik

Der Main-Kinzig-Kreis unterstützt in vollem Umfang das 10-Punkte-Papier der Frankfurter Fluglärmkommission.

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Erster Kreisbeigeordneter Dr. André Kavai fordert als Mitglied des Gremiums die volle politische Rückendeckung für diese umfassende Initiative zur Senkung der Lärmbelastung. hat als Mitglied des Gremiums. „Es ist höchste Zeit, dass der Schutzgedanke im Sinne der Bevölkerung eine höhere Priorität erhält“, sagt der Umweltdezernent des Main-Kinzig-Kreises. Denn bisher werde ausschließlich mit Aspekten der Sicherheit und der Wirtschaftlichkeit argumentiert. Schlüssige Konzepte zur Verringerung des Fluglärms seien damit wiederholt ausgebremst worden. Es sei daher absolut konsequent, wenn die Fluglärmkommission nun eine entsprechende Umweltabteilung sowie einen deutschlandweiten Fluglärmbeauftragten fordere. Auch der Abbau der systematischen Lobbyarbeit durch die Luftverkehrswirtschaft in den Ministerien und Bundesbehörden sei aus Sicht des Main-Kinzig-Kreises eine selbstverständliche Forderung. Wie Kavai bemängelt, fehle es bisher an dem nötigen politischen Druck, um die Deutsche Flugsicherung (DFS) als maßgebliche Institution zu einem Umdenken zu bewegen.

„Obwohl unabhängige Gutachter sowie Piloten und Fluglotsen bestätigen, dass ein anderes Anflugverfahren möglich wäre, gibt es keine Bewegung“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete. Es sei daher absolut verständlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger hierüber beklagen. Täglich erreichen den Main-Kinzig-Kreis zahlreiche E-Mails mit konkreten Hinweisen, berechtigten Fragen oder auch schlüssigen Gedanken gegen den Fluglärm. Zudem seien die Argumente und Konzepte der Deutschen Flugsicherung in Frage zu stellen, da sich das Verkehrsaufkommen seit 2005 kaum verändert habe. Damals seien 490.147 Bewegungen registriert worden. 2007 waren es sogar 492.569. Für das vergangene Jahr wurden 482.242 Starts und Landungen ermittelt. Hier sieht der Umweltdezernent vor allem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in der Pflicht. „Das Luftverkehrsgesetz verlangt schon jetzt den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm“, verweist er auf Paragraf 29b. Allerdings sei im Verfahren versäumt worden, mögliche Alternativen oder auch die Notwendigkeit der unabhängigen Parallelbahnen ernsthaft zu prüfen. Dennoch habe die Bundesbehörde mit der Genehmigung der Flugrouten die derzeitige Situation herbeigeführt.


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