Aktion „Rückgabe Kleiner Waffenschein“ startet

Politik
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Als Reaktion auf den rassistisch motivierten Anschlag in Hanau vom 19. Februar 2020 hat der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises rund um die Themen „Waffenrecht und Amokprävention“ ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen (wir berichteten). Dazu gehört auch die Kampagne „Rückgabe Kleiner Waffenschein“, die jetzt am kommenden Montag, 2. November, startet und zunächst auf ein Jahr befristet ist.



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„Alle demokratischen Fraktionen im Kreistag hatten bei der Entscheidung das Ziel im Hinterkopf, bei den Themen Waffenrecht und der Prävention solcher Gewalttaten eine gesellschaftliche Diskussion und eine Veränderung im Denken anzustoßen, auch wenn der Main-Kinzig-Kreis auf kommunaler Ebene hier nicht allein entscheiden kann und natürlich auch keine Gesetze ändern kann“, erläutert Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler (SPD) die Hintergründe der Aktion „Rückgabe Kleiner Waffenschein“. Allzu deutlich seien die Eindrücke der Gewalttaten in Hanau, Wächtersbach und Halle noch in den Köpfen der Menschen und der Wunsch sei groß, ein sichtbares Zeichen zu setzen, auch auf Kreisebene.

Nach jedem Attentat werde viel diskutiert und Veränderungen gefordert, die dazu beitragen sollen, solche Taten zu verhindern. Eine sinnvolle Maßnahme besteht nach Ansicht des Landkreises darin,  die Bürgerinnen und Bürger aufzurufen, über ihren Waffenbesitz generell nachzudenken. „Wir wollen ein Zeichen setzen und dazu anregen, die Anzahl der mitgeführten Waffen in der Öffentlichkeit dauerhaft zu verringern und auf diese Weise auch das Sicherheitsgefühl aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises zu stärken“, erklärt Susanne Simmler.

Besitzerinnen und Besitzer von Kleinen Waffenscheinen haben im Main-Kinzig-Kreis nun die Möglichkeit, diesen gegen eine einmalige Rückgabeprämie in Höhe von 50 Euro zurückzugeben, sofern die Erlaubnis vor dem 1. Oktober 2020 erstmals erteilt wurde. Die im Main-Kinzig-Kreis lebenden Besitzer von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit PTB-Zeichen sind nach Rückgabe des Kleinen Waffenscheins nicht mehr berechtigt, diese in der Öffentlichkeit zu führen. Verwaltungsgebühren im Rahmen der Regelüberprüfung fallen nach der Rückgabe nicht mehr an.

Das Rückgabeformular ist auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises eingestellt: Bürgerservice/Lebenslagen/Sicherheit und Ordnung/Kreisordnung/Waffenwesen. Fragen können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden. „Wir möchten alle Betroffenen dazu ermuntern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und damit ein Zeichen für ein friedliches Miteinander zu setzen“, erklärt Susanne Simmler.


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