Versammlungsfreiheit: Anmeldung und Corona-Regeln wichtig

Marc Blume, Leiter der Führungsgruppe der Polizeidirektion Main-Kinzig.

Politik
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Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in den vergangenen Monaten auch im Main-Kinzig-Kreis von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen wurde. „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, heißt es in Artikel 8 des Grundgesetzes. Aber es gibt Einschränkungen, die mit dem Versammlungsgesetz geregelt werden.



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Darauf haben der Main-Kinzig-Kreis und das Polizeipräsidium Südosthessen in einem gemeinsamen Pressegespräch hingewiesen.

Einer der Anlässe: Vor dem Main-Kinzig-Forum in Gelnhausen fanden in den vergangenen Monaten Proteste gegen die Corona-Politik statt, die nicht angemeldet waren. Von circa 40 Personen ist die Rede, wohl auch mit Schildern ausgestattet. Von einer spontane Demonstration wurde daher nicht mehr ausgegangen, die herbeigerufene Polizei hat einen Bericht angefertigt, der nun vom Staatsschutzkommissariat geprüft wird. Erschienen sind die Demonstranten immer dann, wenn eine neuen Corona-Verordnung in Kraft trat, was ebenfalls für organisierte Versammlungen sprach.

Erlaubt sind diese durchaus, allerdings müssen sie 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. „Dabei geht es nicht darum, diese Demonstrationen zu verhindern, sondern dienen der Vorbereitung“, erklärt Marc Blume, Leiter der Führungsgruppe der Polizeidirektion Main-Kinzig. Die Zeit werde oftmals beispielsweise für die Regelung von verkehrlichen Einschränkungen benötigt. Diese Frist kann nur verkürzt werden, wenn es sich um so genannte „Eilversammlungen“ handelt, deren Anlass sich in einem kürzeren Zeitfenster ergeben hat. Keine Anmeldung ist bei so genannten „Sofortversammlungen“ notwendig, hier müssen sich die Teilnehmer allerdings unmittelbar zu einer Versammlung entschließen.

Angemeldet müssen die Versammlungen, um die es sich rechtlich übrigens ab zwei Personen handelt, in Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern bei der Kreisordnungsbehörde. Im Main-Kinzig-Kreis gilt dies aktuell für Birstein, Brachttal, Flörsbachtal, Hasselroth, Jossgrund, Hammersbach, Neuberg, Niederdorfelden und Ronneburg. Allerdings ging aus diesen Kommunen in diesem Jahr bislang keine Anmeldung ein. Wer in den anderen Städten und Gemeinden demonstrieren will, muss dies bei den örtlichen Ordnungsbehörden anmelden. Die Polizeistationen halten zudem eine „Demofibel“ bereit, auf diesem Infoblatt sind die wichtigsten Regeln und Gesetzesvorgaben aufgeführt.

Was aktuell ganz wichtig ist: Die Corona-Regeln müssen auch bei angemeldeten Versammlungen eingehalten werden. „Die Corona-Verordnungen ersetzen nicht das Versammlungsrecht. Hier ist eine Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz der Gesundheit erforderlich, da gleichrangige Verfassungsnormen miteinander kollidieren“, hieß es dazu auf dem Pressegespräch. Von den bislang im Kreisgebiet durchgeführten so genannten „Querdenker-Demos“ lagen allerdings  bislang immer Anmeldungen vor, zu Beanstandungen kam es bisher nicht.


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