„20 Prozent mehr Geld durch Kinderförderungsgesetz“

Politik

Vor einer Kampagne der Opposition und ihr nahestehenden Vereinigungen beim Kinderförderungsgesetz warnt der Landtagsabgeordnete Aloys Lenz.

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Das Gesetz solle mit allen Mitteln in ein schlechtes Licht gerückt werden, um im Wahljahr beim sensiblen Thema Kinderbetreuung die Landesregierung in ein schlechtes Licht zu rücken, vermutet der Landtagsabgeordnete. Es sei aus seiner Sicht schon nicht nachvollziehbar, dass die Betreuungsqualität sinken soll, wenn die bereit gestellten Gelder des Landes erhöht werden. „Im zurückliegenden Jahr haben wir 355 Millionen Euro für Kinderbetreuung ausgegeben. Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz werden es im kommenden Jahr 425 Millionen Euro sein. „20% mehr Geld für schlechtere Qualität – da passt einiges nicht zusammen“, unterstreicht Lenz. In Wahrheit werden mindestens 60 Prozent der Betreuungseinrichtungen zukünftig mehr Mittel zur Verfügung haben, während sich die anderen Einrichtungen nicht schlechter stellen werden als bislang.

Anliegen des Gesetzes sei es, die vielen verschiedenen Fördersysteme in eine Systematik zusammen zu führen. Damit sollen bislang bestehende Ungerechtigkeiten abgebaut werden. Bei den Grundpauschalen wird danach unterschieden, ob ein Kind einen Halbtags-, einen Zweidrittel- oder einen Ganztagsplatz in Anspruch nimmt und wie alt es ist. Hinzu treten eine Qualitätspauschale und eine Förderpauschale für benachteiligte Kinder. Die gesamte Fördersystematik sei nicht immer einfach zu verstehen, daraus versuchen insbesondere SPD und Grüne parteipolitisches Kapital zu schlagen, so Lenz weiter.

Es sei schlichtweg falsch, dass durch das Gesetz die Gruppengrößen steigen. Hinsichtlich der Gruppengrößen werden nur Eckwerte im Gesetz geregelt. Auch die Aussage, dass sich der Betreuungsschlüssel ändert und weniger Personal zur Verfügung steht, trifft nicht zu. Die neue Regelung zur Fachkraft-Kind-Relation ist das Ergebnis der Umrechnung der bisherigen Personalschlüssel auf das einzelne Kind. Damit werden bisherige Personalstandards in eine neue kindbezogene Systematik überführt. Zusätzlich zu dem kindbezogen berechneten Bedarf wird außerdem noch ein Aufschlag in Höhe von 15% für sog. Ausfallzeiten wegen Urlaub, Fortbildung und Krankheit vorgenommen.

Auch die von der Opposition verbreitete Aussage, das zukünftig Laien in der Kindertagesstätte arbeiten und dies zu einer Entprofesionalisierung der Kinderbetreuung führe, trifft nicht zu. Das Gesetz übernimmt den bisherigen Fachkraftkatalog. Darüber hinaus ist künftig der Einsatz sog. „fachfremder Personen“ als Fachkräfte zur Mitarbeit möglich. Dies könnenLogopäden, Dipl.-Motologen, Kinderkrankenpfleger, Ergotherapeuten, Psychologen, Musik- oder Kunstpädagogen und Dipl. Forstwirte sein. Beispielweise kann in einem Waldkindergarten ein Förster mitarbeiten. Um die Qualität zu wahren, gibt es für den Einsatz aber sehr strenge Voraussetzungen. Durch das Gesetz werde vielmehr die Möglichkeit geschaffen, die Betreuung abwechslungsreicher zu gestalten, so Lenz.

Besonders abwegig sei der Vorwurf, dass die Betreuungsqualität sinken werde. Mit dem Kinderförderungsgesetz werden besondere Anreize für die Qualität gesetzt. Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren erfährt bundesweit eine hohe Anerkennung. Die Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten künftig zusätzlich zu der Grundpauschale eine Qualitätspauschale pro betreutes Kind in der Einrichtung, die nach dem BEP arbeitet. Um Kinder mit Migrationshintergrund oder Kinder aus einkommensschwachen Familien zu fördern, gibt es zusätzliche Unterstützung. Das Gesetz erhöht somit die Anforderungen an die Qualifikation von Tagespflegepersonen und trägt damit den Qualitätsansprüchen von Eltern Rechnung. Das Kinderförderungsgesetz stärkt zudem die Elternrechte, indem Eltern ein Anhörungs- und ein Vorschlagsrecht eingeräumt wird, so Lenz weiter.

Lenz rät allen Beteiligten, zunächst den Gesetzentwurf gründlich durchzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden. „Denn welche Regierung würde im Wahljahr ernsthaft Verschlechterungen bei der Kinderbetreuung herbeiführen wollen?“, so Lenz abschließend.


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