Ausgangssperre verlängert und Böllerverbot an Silvester

Politik
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Der Main-Kinzig-Kreis hat seine am 11. Dezember verabschiedete Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangssperre bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Damit folgt die Kreisspitze den Vorgaben aus dem hessischen Eskalationskonzept anlässlich der Corona-Pandemie.



„Die aktuellen Infektionszahlen im Main-Kinzig-Kreis lassen bis auf eine Öffnung an den Weihnachtstagen keine weiteren Lockerungen zu. Aufgrund der verbindlichen Vorgaben des Landes bei einem Inzidenzwert von über 200, erfolgt an Silvester keine Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre“, erklären Landrat Thorsten Stolz (SPD), Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler (SPD) und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann (CDU).

Grundsätzlich gilt weiterhin die vor einer Woche verhängte nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. In diesem Zeitraum müssen sich somit alle Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Wohnungen aufhalten. Einige begründete Ausnahmen wie berufliche Verpflichtungen, Notfälle oder die Versorgung von Tieren sind in der Verfügung beschrieben. Diese Umstände müssen aber gegenüber den Polizei- und Ordnungsbehörden nachgewiesen werden. Wie die Kreisspitze dazu berichtet, laufen in Absprache mit den Städten und Gemeinden sowie der Polizeidirektion Main-Kinzig entsprechende Kontrollen im Kreisgebiet. Eine Sonderregelung gilt für die Weihnachtstage. So tritt am Heiligabend, 24. Dezember, die Ausgangssperre erst um 24 Uhr in Kraft und gilt bis 5 Uhr morgens. Am 25. und 26. Dezember gelten diese Vorgaben dann jeweils ab 22 Uhr und ebenfalls bis 5 Uhr des Folgetages.

Mit besonderem Nachdruck verweisen Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann auf die Einschränkungen für den Jahreswechsel: Denn hier gelten sowohl die Ausganssperre von 21 bis 5 Uhr und auch das Alkoholverbot im Freien. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 im gesamten Gebiet des Main-Kinzig-Kreises untersagt. „Damit ist klar, dass wir in diesem Jahr ein anderes Silvester feiern werden, um zusätzliche Kontakte durch sonst übliche Partys und Feiern zu vermeiden, aber auch, um zusätzliche Belastungen für die Krankenhäuser in der Silvesternacht zu verhindern“, erklärt die Kreisspitze. Bei einer Inzidenz von über 300 und der entsprechend hohen Infektionsrate gerade bei älteren Menschen sei an Normalität in diesen Tagen nicht zu denken. Stattdessen sei vor dem Hintergrund dieser Ausnahmesituation ein ruhigerer Jahreswechsel angemessen und notwendig.

Darüber hinaus wurde in der Allgemeinverfügung verpflichtend geregelt, dass Besucherinnen und Besucher von den im Gebiet des Main-Kinzig-Kreises liegenden Alten- und Pflegeheimen einen aktuellen negativen Coronatest (Antigen- oder PCR-Test) vorlegen müssen. Damit setzt der Main-Kinzig-Kreis eine weitere Landesvorgabe um. Außerdem hat der Main-Kinzig-Kreis das am 30. November angeordnete Betretungsverbot ebenfalls bis zum 10. Januar verlängert. Die Regelung sieht vor, dass Kinder und Mitarbeitende die Kindertagespflegeeinrichtungen und Kindertagespflegestellen nicht betreten dürfen, solange Angehörige des gleichen Hausstandes sich aufgrund einer möglichen oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem SarsCoV-2-Virus in Absonderung befinden. Auch wenn die Regelung aufgrund der Ferien zunächst keine Wirkung entfaltet, wurde analog auch das Betretungsverbot in den Schulen verlängert.

Bis zum 10. Januar verlängert wurde die Allgemeinverfügung zu Gesellschaftsjagden. Diese regelt Gesellschaftsjagden, bei denen es hauptsächlich um die Jagd von Schalenwild geht. Erlaubt sind bis zu 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Veranstalter müssen auf Verlangen ein Hygienekonzept vorlegen und sind verpflichtet, die Teilnehmenden in Gruppen von bis zu zehn Personen aufzuteilen, sofern an der Gesellschaftsjagd mehr als zwei Hausstände teilnehmen.


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