In das 2017 eingeführte Register, das Geldwäsche sowie die Finanzierung von Terrorismus erschweren soll, müssen sich auch Sportvereine eintragen lassen. Der Eintrag, der vom Bundesanzeiger Verlag GmbH jährlich neu vorgenommen wird, ist gebührenpflichtig. Zwar können sich die Vereine von den Gebühren befreien lassen, müssen dazu aber erhebliche bürokratische Hürden überwinden. Müller hat Hessens Finanzminister Michael Boddenberg daher in einem Brief gebeten, „sich für eine sportvereinsfreundliche Regelung und für eine umfassende Entbürokratisierung einzusetzen“.
Noch befremdlicher sind für den Landessportbund Hessen (lsb h) die Folgen, die auf die Sportvereine zukommen, wenn das „Transparenzregister“ jetzt in ein sogenanntes „Vollregister“ umgewandelt werden soll. Beispielsweise müssen Vereine dann relevante Vorstandsdaten, konkret handelt es sich um die Daten der sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“, die ohnedies dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, nochmals zusätzlich an das Transparenzregister melden. Müller: „Mit dem Übermitteln der Daten an das Vereinsregister sind unsere Sportvereine bereits in einem öffentlichen Register eingetragen. Dass unsere ehrenamtlich geführten Vereine gezwungen werden sollen, mit einem weiteren administrativen Aufwand auch das Transparenzregister zu bedienen, ist für uns nicht nachvollziehbar.“ Und dass Vereine, die ihre Mitwirkungspflichten in Sachen Eintragung nicht rechtzeitig oder gar nicht erfüllten, möglicherweise Bußgeld bezahlen müssen, „lässt sich nur schwer mit den immensen Leistungen unserer Vereine für ihre Mitglieder, für unsere Gesellschaft und für unser Land vereinbaren“, so Dr. Rolf Müller abschließend.
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