Karfreitag: Gesundheitsamt untersagt Forellen-Verkauf

Politik
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Mehrere Angelsportvereine im Main-Kinzig-Kreis wollten auch in diesem Jahr am Karfreitag das traditionelle Fischessen zumindest als Abholservice anbieten. Doch daraus wird vielerorts nichts: Während die Absage für den Verzehr der geräucherten Forellen vor Ort wenig überrascht, wurde vom Kreisgesundheitsamt nun auch die Abholung der Speisen an den Vereinsheimen untersagt.



Nur wenn eine Gaststättenlizenz vorhanden ist, darf das Angebot aufrechterhalten bleiben. „Die Angler bedauern diese Entscheidung und werden die bisher vorliegenden Bestellungen absagen“, will aber beispielsweise der Angelsportverein Meerholz das Räuchern und Braten der Forellen nachholen, sobald es die Entwicklung der Corona-Pandemie zulässt.

Das Anbieten von Speisen zur Abholung nach Paragraf 4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) ist laut Kreisgesundheitsamt ausdrücklich nur der professionellen Gastronomie vorbehalten. Wenn ein Verein keine Gaststättenlizenz habe, dürfe dort auch kein Abholservice angeboten werden. „Ziel der gegenwärtigen Beschränkungen der CoKoBeV ist es, die Mobilität der Bevölkerung sowie alle sozialen Nahkontakte auf das absolute Mindestmaß zu minimieren. Lediglich das Angebot zur Grundversorgung der Bevölkerung soll aufrechterhalten werden. Dabei kommt auch den Vereinen eine Vorbildwirkung zu. Zu vermeiden ist, dass ähnliche Aktivitäten nicht vielfältig – beispielsweise von anderen Vereinen – kopiert werden“, teilte das Kreisgesundheitsamt mit.

In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal klargestellt, dass die bisherigen Fischessen vor Ort nicht genehmigungsfähig sind. „Es handelt sich um Zusammenkünfte im Sinne des § 1 Abs. 2b der CoKoBeV vom 8. März 2021. Da bei diesen der gesellige Charakter eindeutig überwiegt, können solche Veranstaltungen nach den Auslegungshinweisen des Landes Hessen jedenfalls aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nicht im besonderen öffentlichen Interesse stehen und sind daher unzulässig“, so die zumindest in diesem Fall nicht überraschende Nachricht aus dem Kreishaus.

Doch welche Lösungen gibt es jetzt für Vereine, die bereits Fisch bestellt oder gekauft und den Abholservice organisiert haben? Wenn für das Vereinsheim keine Gaststättenlizenz besteht, darf von dort nichts abgeholt werden, es soll allerdings Vereine geben, bei denen eine derartige Lizenz zwar derzeit nicht genutzt, aber vorhanden und noch gültig ist. Eine Überprüfung könnte sich also lohnen. Alternativ wäre eine Zusammenarbeit mit einer professionellen Gastronomie erlaubt, wenn der Fisch zusätzlich zum dortigen „To Go“-Service angeboten wird. Dritte Möglichkeit wäre, einen weiteren Verein ins Boot zu holen, der ein Vereinsheim mit Gaststättenlizenz betreibt. Allerdings dürfen die Forellen auch dann nur dort zur Abholung angeboten werden.


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