Müller: Digitale Gesundheitsversorgung gestärkt

Politik
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Der Bundestag hat mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) den weiteren Ausbau der Telemedizin beschlossen und den Weg für digitalen Anwendungen im Bereich Pflege freigemacht.



"Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bessere Versorgung der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können", erklärt dazu die SÜD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller. So könnten zukünftig gerade Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Hilfe von Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung erhalten. Auch sei es gelungen, im parlamentarischen Verfahren die Psychotherapie im Rahmen telemediziner Angebote mit einzubinden. "So können die Patientinnen und Patienten, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, in Notfällen auf wichtige Beratung aus der Ferne zählen", betont die Gesundheitspolitikerin.

Auch Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es künftig digital per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Apps. "Besonders in Notfällen ist schnelles Handeln gefragt", so Müller. "Wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht, können künftig Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online von Notfallpersonal abgerufen werden." Versicherte erhalten außerdem eine digitale Identität, um sich etwa bei einem Datenzugriff oder einer Videosprechstunde zu legitimieren", erklärt die Abgeordnete.

Das Gesetz erweitere zudem der Kreis der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden "Ich begrüße das Digitalisierungsgesetz ausdrücklich, weil eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen vor allem für den ländlichen Raum mit seinen weiten Wegen deutliche Verbesserungen bringt", freut sich Bettina Müller.

Foto: peal