Vielmehr soll das landesweite Geschehen in den Krankenhäusern maßgeblich berücksichtigt werden. Die entsprechenden Werte liegen laut Land Hessen aktuell deutlich unter der ersten Marke des von der Landesregierung vorgestellten neuen Stufenplans.
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen regelt unter anderem die Maskenpflicht und die Zulassungsbeschränkungen, etwa bei Festen und Zusammenkünften. Die zulässigen Veranstaltungsgrößen richten sich auch danach, ob Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder getestet sind. Der Verwaltungsstab des Main-Kinzig-Kreises, der mittels Allgemeinverfügung unter anderem in diesen Bereichen verschärfende Regeln eingeführt hatte, entschied daraufhin am Mittwoch, aufgrund der veränderten rechtlichen Grundlagen die eigene Verfügung zurückzunehmen, die sonst noch bis Montag in Kraft gewesen wäre. Basis der Allgemeinverfügung bildete das Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 100.
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