Dazu erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Reul: „Für den Besitz eines Grundstücks, ob bebaut oder unbebaut, verlangen Städte und Gemeinden vierteljährlich Grundsteuer. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste die Berechnung hierfür reformiert werden. Nach einem Findungsprozess hat der Bund ein eigenes Berechnungsmodell vorgestellt, gleichzeitig aber auch den Ländern die Möglichkeit gegeben, eigene Gesetze zu verabschieden. Von dieser Möglichkeit hat Hessen Gebrauch gemacht. Finanzminister Michael Boddenberg hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einfacher ist als der des Bundes und gerechter als der des Landes Bayern. Er beruht auf wenigen Angaben, die für die Bürgerinnen und Bürger leicht verständlich und für die Verwaltung gut handhabbar sind.

Das sogenannte Bundesmodell hätte für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung enormen Aufwand bedeutet. Es ist daher nur konsequent, wenn wir in Hessen einen eigenen Weg gehen. Gleichzeitig ist das hessische Flächen-Faktor-Verfahren aber auch gerechter als ein reines Flächenmodell, wie es Bayern vorgestellt hat. Denn das hessische Modell berücksichtigt neben der Fläche auch die Lage eines Grundstücks. Von dieser ist es besonders abhängig, inwieweit Grundstückseigentümer von kommunaler Infrastruktur profitieren. Dementsprechend soll dann auch die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer jeweils ausfallen.“


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