Fasching im MKK: 2G-Regel mit Ausnahmen für Minderjährige?

Politik
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In Hessen gelten die Regeln der Corona-Schutzverordnung, die von der Entwicklung des Sieben-Tages-Inzidenzwerts weitgehend entkoppelt worden sind. Daher ist es aus Sicht der Kreisspitze gut nachvollziehbar, dass die kulturtreibenden Vereine im Main-Kinzig-Kreis wieder vollumfänglich ihrem Vereinszweck nachgehen wollen, auch wenn dieser Inzidenzwert nun schon seit Tagen im Kreisgebiet über der Marke von 100 liegt.



„Gerade die vielen Fastnachtsvereine in unserem Kreisgebiet entscheiden in diesen Tagen, ob und was sie im Januar und Februar auf die Bühne bringen können. Sie müssen heute wissen, was geht und was nicht. Sie müssen heute ihren vielen hundert Kindern und Jugendliche eine Perspektive aufzeigen“, erklärt Landrat Thorsten Stolz (SPD). „Wir fordern daher entweder eine schnelle rechtliche Klärung durch das Land Hessen oder die Zustimmung, dass wir eine ausgefeilte und fachlich geprüfte Regelung ‚2G+‘ genehmigen dürfen.“

Hintergrund ist, dass die Fastnachtsvereine gerne wieder Sitzungen veranstalten wollen, die nach derzeit in Hessen geltender Rechtslage nur eine reine „2G-Veranstaltung“ sein kann: Zugelassen wären sowohl im Publikumsbereich wie auch auf der Bühne ausschließlich Genesene und Geimpfte. Das wiederum träfe in erheblichem Maße die Minderjährigen, die für eine Impfung auf das Einverständnis ihrer Eltern angewiesen sind und unter denen die Impfquote deutlich niedriger liegt als in der Restbevölkerung – viele von ihnen drohen ausgeschlossen zu werden. „Die Alternative 3G wäre mit riesigem Mehraufwand für die Vereine verbunden“, merkt Stolz an. „Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht in den innenliegenden Bereichen gelten dann wieder, und das alles muss natürlich kontrolliert werden. Ich verstehe die Vereine, die deshalb gerade an Konzepten feilen, wie 2G mit möglichst allen bühnenaktiven Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden kann.“

Die Kreisspitze drängt bereits seit Wochen auf eine Klärung und hat dies mit einem Schreiben an die Landesregierung erneut bekräftigt. „Aus unserer Sicht gibt es zwei Möglichkeiten, den Vereinen prompt zu helfen. Am sinnvollsten wäre eine schnellstmögliche landeseinheitliche rechtliche Klärung und Hilfestellung, wie altersgemischte kulturelle Programme unter 2G-Bedingungen möglich sind, ohne dass aktive Kinder und Jugendliche, ob nun bereits geimpft oder noch nicht, von der Programmgestaltung ausgeschlossen werden. Darum bitten wir Sie ausdrücklich“, heißt es in dem Anschreiben des Kreises an das Land Hessen, das Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler (SPD) und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann (CDU) unterzeichnet haben. „Im Main-Kinzig-Kreis liegen ansonsten ausgefeilte Hygienekonzepte von Vereinen vor, wie man sich das konkret vorstellen könnte und wie wir sie als Landkreis auch als Blaupause genehmigen würden, wenn das Land Hessen dies ebenso wie wir im Einklang mit Paragraph 26a der Coronavirus-Schutzverordnung sehen.“

Aus Konzepten verschiedener Vereine hat das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr wesentliche Punkte zusammengeführt, mit denen ein 2G-Veranstaltungskonzept unter Beteiligung aller bühnenaktiven Minderjährigen aus Sicht des Kreises zustimmungsfähig wäre. Allerdings kann der Main-Kinzig-Kreis diese Konzepte nicht ohne Weiteres genehmigen, weil eben seitens des Gesetzgebers in Wiesbaden bisher nur 2G in Reinform vorgesehen ist. Zu den unstrittigen Punkten gehört, dass – ganz im Einklang mit der geltenden Verordnung – das Publikum, das Servicepersonal und alle weiteren Personen im Empfangs- und Gästebereich der Veranstaltung ab zwölf Jahren ausschließlich Geimpfte und Genesene sind, auch die unterstützenden Kräfte des Veranstalters, etwa in den Bereichen Technik, Bühne, Garderobe und Catering. Auch für Bühnenaktive ab 18 Jahren gelten ausnahmslos die 2G-Regeln. Für sie, wie auch für altersgemischte Ensembles, die komplett die 2G-Kriterien erfüllen, soll es an den Auftrittsabenden keinerlei Einschränkungen bei der Teilnahme der Veranstaltung geben.

Die vorgeschlagene Ergänzung betrifft Programmpunkte, bei denen mindestens ein minderjähriges Mitglied nicht geimpft ist. Ist dies bei einer Gruppe der Fall, etwa einer Tanzgruppe oder bei einem Sketch-Trio, dann würde diese Gruppe demnach in einem separierten Backstage-Bereich oder außerhalb des Veranstaltungsbereichs untergebracht und nähme nur für die Zeit des Auftritts auf der Bühne, ohne nahen Kontakt zum Gästebereich, an der Veranstaltung teil. Alle 2G-Mitglieder des Ensembles könnten als Einzelpersonen vor und nach dem Auftritt als normale Teilnehmer, also mit Eintrittskarte bzw. Bändchen und einem 2G-Nachweis, im Zuschauerraum Platz nehmen; die anderen Mitglieder würden umgehend den Veranstaltungsort wieder verlassen. Zulassungsbedingung wäre für die nicht-geimpften 12- bis 17-Jährigen ein aktuelles, gültiges Negativtestergebnis oder das Testheft aus der Schule.

Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler sieht in diesem Konzept einen gangbaren Weg, der die besondere Situation von Menschen unter 18 Jahren berücksichtigt. „Nach unserer Auffassung wäre diese Lösung mit der geltenden Coronavirus-Schutzverordnung vereinbar. Für die Vereine ist es so oder so eine herausfordernde Situation. Mit diesem gesundheitspolitisch insgesamt vertretbaren Weg würden wir dem ehrenamtlichen Bereich eine gute Perspektive bereiten“, so die Erste Kreisbeigeordnete. „Nach wie vor ist die Impfung der beste Schutz für Menschen und Traditionen, wie wir sie kennen und wieder leben wollen. Bis wir aber an dem Punkt angelangt sind, an dem wir alle Veranstaltungen uneingeschränkt organisieren und genießen können, braucht es Brückenkonzepte. Das ist der Zweck unserer Initiative.“


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