Die Vorfreude ist groß, auch wenn aufgrund der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr besondere Sicherheits- und Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Die Karnevalisten stellt das allerdings vor eine besondere Herausforderung, wie der CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad berichtet. Ihn haben Karnevalsvereine aus seinem Wahlkreis in Bezug auf die 2G- oder 3G-Regelung bei Karnevalveranstaltungen kontaktiert.

Der Grund: Nach den in Hessen gültigen Verordnungen können Veranstalter künftig zwischen einer 2G-Zugangsoption und der 3G-Regel wählen. Dies gilt auch für die anstehende Karnevalssaison. Die 2G-Option birgt dabei für viele Veranstalter die Chance, ihre Kostümsitzung oder Tanzveranstaltung unter nahezu normalen Umständen durchzuführen. Dabei gebe es aber auch einen Haken: „Bei unseren Karnevalsvereinen besteht die Besonderheit, dass die Tänzerinnen und Tänzer – von denen solche Veranstaltungen leben – häufig nicht volljährig sind und somit nicht eigenständig über ihre Impfung entscheiden dürfen. Entscheidet sich ein Karnevalsverein für die 2G-Option, kann dies dazu führen, dass Tanzgruppen nicht oder nur zum Teil auftreten dürfen, sofern nicht alle der 12 bis 18- Jährigen einen vollständigen Impfschutz besitzen. Unsere heimischen Vereine setzt dies bei der Wahl des Zugangsmodells zusätzlich unter Druck“, schreibt Schad in einem Brief an Ministerpräsident Volker Bouffier. Ihm erscheine diese Regelung angesichts der geringen Zahl der Tänzerinnen und Tänzer bei einer solchen Karnevalsveranstaltung und in Anbetracht anderweitiger Schutzmöglichkeiten nicht angemessen, so Schad weiter. „Es würde mich deshalb freuen, wenn es gelingen würde, eine Änderung der Corona-Verordnung zu erlassen, welche die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder an dieser Stelle entlastet.“ Möglich sei beispielsweise eine zusätzliche Regelung, welche den zwölf- bis 18-Jährigen auch beim 2G-Zugangsmodell mit einem negativem PCR-Test die Teilnahme ermöglicht, schlägt der Abgeordnete vor, der nun auf eine schnelle Reaktion aus Wiesbaden hofft.


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