Seit Mittwoch ist die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene 3G-Regelung für den Öffentlichen Personennahverkehr in Kraft getreten. Das bedeutet für die Fahrgäste, dass ein Impfausweis, ein Genesenennachweis oder ein negativer Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf, vorliegen muss, um das Angebot im ÖPNV nutzen zu können. Für Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen sowie für Kinder unter sechs Jahren gelten Ausnahmen. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sich diese den regelmäßigen Tests in den Lehranstalten unterziehen.
3G-Regel in Bussen: Sicherheitsdienst kontrolliert
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