„Für den Besitz eines Grundstücks, ob bebaut oder unbebaut, verlangen Städte und Gemeinden vierteljährlich Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuordnung verfügt, die nun auch die Länder selbst regeln dürfen. Hessen hat das Grundsteuergesetz nun reformiert. Mit einem eigenen Berechnungsmodell ist es gerecht, leicht verständlich und gut handhabbar.

Das sogenannte Bundesmodell hätte für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung enormen Aufwand bedeutet. Es war daher nur konsequent, wenn wir in Hessen einen eigenen Weg gehen. Gleichzeitig ist das hessische Flächen-Faktor-Verfahren gerechter als ein reines Flächenmodell, wie es Bayern vorgestellt hat. Denn das hessische Modell berücksichtigt neben der Fläche auch die Lage eines Grundstücks. Von dieser ist es besonders abhängig, inwieweit Grundstückseigentümer von kommunaler Infrastruktur profitieren. Dementsprechend soll dann auch die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer jeweils ausfallen.

Wie viel die einzelnen Eigentümer dann genau an Grundsteuer zahlen müssen, hängt vom Faktor des Hebesatzes ab, dessen Höhe Städte und Gemeinde selbst festlegen.“

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2