Eine Allgemeinverfügung von Freitag schaffe dafür nun die nötige Verbindlichkeit. Im Verwaltungsstab des Main-Kinzig-Kreises ist das Thema am Donnerstag besprochen worden. Dies vor dem Hintergrund zahlreicher Corona-Fälle in Betreuungseinrichtungen, bei denen nun, durch die neue rechtliche Situation, in den Kitas wie auch bei den Eltern viele Fragen aufgekommen waren.
Die einzelnen Handlungsoptionen hatte das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr vorgestellt. Dabei betonte Dr. Wolfgang Lenz, Leiter des Amts für Gesundheit und Gefahrenabwehr, dass in den vergangenen Tagen in den Einzelfallentscheidungen bei Corona-Positivbefunden in Kitas fast durchweg analog zur bisherigen Regelung entschieden worden sei. Bloß seien dies eben seit Montag wieder genau das: individuelle Einzelfallentscheidungen, mit wesentlich mehr Bürokratie und mehr Zeitaufwand. „Mit der Allgemeinverfügung schaffen wir eine Klarheit und Einfachheit im Procedere, die allen Seiten zugutekommt. Die Eltern wissen ganz transparent, was auf ihr Kind und sie im Falle eines Falles zukommt“, sagt Dr. Lenz, „und infektiologisch macht dieses Vorgehen Sinn.“
Somit gilt für Kinder in Betreuungseinrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und deren Kontaktpersonen in der gleichen Gruppe wieder Folgendes:
- Positiv getestetes Kind: Bei positiv getesteten Kindern ändert sich vom Verfahren her nichts. Wenn ein positiver Testbefund vorliegt, muss sich das Kind für die Dauer von zehn Tagen in häusliche Isolierung begeben. Sollte es sich in der Kita befinden, muss es umgehend abgeholt werden. Nach einem positiven Schnelltest muss das Ergebnis noch mittels PCR-Test verifiziert werden. Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis, sofern keine Symptome vorliegen, ist nach sieben Tagen möglich.
- Kinder der gleichen Gruppe: Die anderen Kinder der Kita-Gruppe – sofern sie nicht geimpft, nicht genesen sind und nicht an einer Reihentestung in der Einrichtung teilgenommen haben – müssen ebenfalls umgehend aus der Einrichtung abgeholt werden und erhalten ein Betretungsverbot für zehn Tage (ab letztem Kontakt). Sie können sich aber in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis freitesten lassen. Das Betretungsverbot endet dann unmittelbar für die enge Kontaktperson, wenn der Einrichtungsleitung vor dem erneuten Betreten der Einrichtung ein aktueller Negativbefund von einem Leistungserbringer (Testzentrum, Arzt) vorgelegt wird. Das kann also auch noch am selben Tag sein. Für geimpfte und genesene Kinder und für Kinder in Einrichtungen mit solchen Reihentestungen im laufenden Betrieb entfällt das Betretungsverbot. Sie können am gleichen wie auch an den folgenden Tagen weiter betreut werden.
Der Main-Kinzig-Kreis bittet alle Eltern dennoch weiterhin um Vorsicht. „Wenn es in der Kita-Gruppe einen Coronafall gegeben hat, dann gilt weiterhin die Empfehlung an die Eltern: Sensibel auf Erkältungssymptome achten, lieber einmal mehr einen Selbsttest oder Schnelltest machen als einmal zu wenig“, sagt Landrat Thorsten Stolz.
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