Mehr Mieterschutz in drei MKK-Kommunen

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Hessen stärkt den Mieterschutz und den Wohnungsbau: In 53 Städten und Gemeinden, darunter Maintal, Nidderau und Langenselbold, mit angespannten Wohnungsmärkten ist für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen künftig die Genehmigung der jeweiligen Kommune erforderlich. Zudem erhalten diese Städte und Gemeinden neue Instrumente zur Aktivierung von Bauland, wie beispielsweise ein Vorkaufsrecht für brachliegende oder nur geringfügig bebaute Grundstücke.



Dies teilte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Grüne) mit.  

Darüber hinaus bekommen die 53 Städte und Gemeinden mehr Freiheit, von Festsetzungen in Bebauungsplänen abzuweichen. Dies erleichtert die Aufstockung bestehender Gebäude und die Nachverdichtung. Die entsprechende Verordnung wurde Anfang der Woche vom Kabinett beschlossen und wird im Laufe des Monats Mai in Kraft treten.

Die Verordnung gilt in folgenden Städten und Gemeinden: 
1. Bad Homburg vor der Höhe,
2. Bad Soden am Taunus,
3. Bad Vilbel,
4. Bickenbach,
5. Biebesheim am Rhein,
6. Bischofsheim,
7. Darmstadt,
8. Dietzenbach,
9. Dreieich,
10. Egelsbach,
11. Eltville am Rhein,
12. Eschborn,
13. Flörsheim am Main,
14. Frankfurt am Main,
15. Friedrichsdorf,
16. Fuldabrück,
17. Ginsheim-Gustavsburg,
18. Griesheim,
19. Groß-Gerau,
20. Groß-Zimmern,
21. Hainburg,
22. Heusenstamm,
23. Hofheim am Taunus,
24. Kelkheim (Taunus),
25. Kelsterbach,
26. Kiedrich,
27. Kriftel,
28. Langen (Hessen),
29. Langenselbold,
30. Mainhausen,
31. Maintal,
32. Marburg,
33. Mörfelden-Walldorf,
34. Nauheim,
35. Neu-Anspach,
36. Neu-Isenburg,
37. Nidderau,
38. Obertshausen,
39. Offenbach am Main,
40. Pfungstadt,
41. Raunheim,
42. Rosbach vor der Höhe,
43. Roßdorf,
44. Rüsselsheim am Main,
45. Schwalbach am Taunus,
46. Steinbach (Taunus),
47. Trebur,
48. Usingen,
49. Viernheim,
50. Walluf,
51. Wehrheim,
52. Weiterstadt und
53. Wiesbaden

Der bisherige Umwandlungsvorbehalt in Milieuschutzgebieten bleibt bestehen und wird auf das ganze Land ausgedehnt. Außerhalb solcher Gebiete erlaubt das Baulandmobilisierungsgesetz den Vorbehalt jedoch nur in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Diesen Kreis hat das Wirtschaftsministerium anhand eines Gutachtens des Darmstädter Instituts Wohnen und Umwelt sowie qualifizierter Selbsteinschätzungen der jeweiligen Gemeinden festgelegt.   

„Wir nutzen alle Möglichkeiten, um Mieterinnen und Mieter zu schützen und den Wohnungsbau anzukurbeln“, sagte Al-Wazir. „Wir geben den Kommunen die rechtlichen Instrumente zur Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau, und wir stellen auch Rekordmittel für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung.  Mit der stetigen Verbesserung der Förderkonditionen ist es letztes Jahr gelungen, den jahrzehntelangen Rückgang von Sozialwohnungen in Hessen zu stoppen. 2021 gab es erstmals seit Mitte der 1990er Jahre wieder mehr Sozialwohnungen als im Vorjahr. Ich bin zuversichtlich, dass wir diesen Trend verfestigen können.“


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