Neue Corona-Regeln: Testpflicht in Schulen aufgehoben

Politik
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Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um vier Wochen verlängert und weitere Anpassungen vorgenommen. Sie betreffen vor allem die Quarantäneregeln und Maßnahmen an den hessischen Schulen. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das ist uns bewusst. Doch wie wir auf Grund der aktuellen Lage sehen können, ist es verantwortbar, dass wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen können“, erklärte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). 



„Ein Wegweiser in der Pandemie ist die Situation in den hessischen Krankenhäusern. Wir haben weiter weniger Menschen, die mit einem schweren Verlauf ins Krankenhaus müssen und dort intensivmedizinisch behandelt werden. Daher haben wir uns entschlossen, die Quarantäneregeln zu vereinfachen, wie dies auch bereits andere Länder vorgenommen haben“, so Bouffier. Zu der Situation in den hessischen Schulen sagte Ministerpräsident Volker Bouffier: „Dort ist das Infektionsgeschehen ebenfalls überschaubar, deshalb konnten wir auch hier Schutzmaßnahmen an die aktuelle Lage anpassen.“

Die neuen Regeln treten am 29. April 2022 in Kraft und gelten bis 26. Mai 2022. Der Ministerpräsident appellierte außerdem an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. „Wir haben inzwischen ein großes Stück Freiheit und Normalität zurückgewonnen. Bleiben Sie trotzdem weiter besonnen und vorsichtig, insbesondere dann, wenn Sie auf Gruppen treffen, die besonders gefährdet sind“, so der Regierungschef.

Neue Quarantäneregeln

Nach den neuen Regeln beträgt die Zeit der Quarantäne für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Neu ist außerdem, dass auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen nicht mehr in Quarantäne müssen. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestes am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wiederaufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorliegen.

Maßnahmen in der Schule

Ab dem 1. Mai 2022 wird die Testpflicht in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt.  Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Antigen-Selbsttests für zu Hause von der Schule. Gleichzeitig entfällt ab dem 1. Mai auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen. Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das gilt beispielsweise bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche. Zudem tritt ein neuer Hygieneplan in Kraft, nach welchem Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb wegfallen. Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik wie auch schulübergreifende Sportwettbewerbe können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.

Das Hessische Kultusministerium hatte die Schulen bereits vor einigen Wochen über dieses Vorgehen informiert, um Planungssicherheit zu geben.


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