„Mit der Verabschiedung des neuen Grundsteuergesetzes und dem Flächen-Faktor-Verfahren hat sich Hessen für ein einfaches, gerechtes und transparentes Grundsteuermodell entschieden. Eigentümer der rund 2,8 Millionen unbebauten oder bebauten Grundstücke sind nun verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. Bei allen Fragen zur Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung hilft die hessische Steuerverwaltung mit Rat und Tat: unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 522 533 5 oder unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/. Wir lassen mit der Abgabe zur Grundsteuer niemanden alleine. Diese Botschaft ist enorm wichtig und sollte auch Grundkonsens sein.“

Zur Grundsteuerreform wird die CDU in den kommenden Wochen zudem einige Informationsveranstaltungen durchführen.

• In Mücke, am 7. Juni, von 18-21 Uhr. Anmeldung unter: https://www.kpv-hessen.de/formulare/aaabw/

• In Büttelborn, am 15. Juni, von 18-21 Uhr. Anmeldung unter: https://www.kpv-hessen.de/formulare/aaabx/

• In Kassel, am 17. Juni, von 18-21 Uhr. Anmeldung unter: https://www.kpv-hessen.de/formulare/aaaby/


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