Staatsanwaltschaft ermittelt: Strafanzeige gegen MKK-Waffenbehörde

Politik
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Die Sitzung des Untersuchungsausschusses „Hanau“ (UNA 20/2) des Hessischen Landtages am Montag wurde nach kurzer Dauer abgebrochen. Eigentlich wollten sich die Ausschussmitglieder mit der Frage auseinandersetzen, wieso der rechtsextreme Attentäter von Hanau, dessen psychische Erkrankung aktenkundig war, die Erlaubnis zum Waffenbesitz hatte. Der als Zeuge geladene Mitarbeiter der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises machte allerdings von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da die Staatsanwaltschaft nach einer Strafanzeige gegen die Behörde ermittelt.



Auch die anderen geladenen Zeugen kündigten deshalb an, die Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zu verweigern.

Die Obfrau der SPD im Ausschuss, Heike Hofmann, bedauerte am Montag, dass die Aufklärung wesentlicher Sachverhalte in Bezug auf die Waffenbesitzerlaubnis des Attentäters nun zunächst nicht möglich sei. Hofmann sagte: „Es ist natürlich das gute Recht der Zeugen, angesichts der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises keine Aussage zu machen. Aber es ist überaus bedauerlich, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses nun an einem wesentlichen Punkt ausgebremst wird. Tatsächlich bestehen im Zusammenhang mit der vom Landkreis erteilten Waffenbesitzerlaubnis des späteren Attentäters viele offene Fragen. So wurde beispielsweise in den Akten als Aufbewahrungsort der Waffen die Adresse von Tobias R. in Hanau vermerkt, obwohl es ab dem Jahr 2014 Hinweise darauf gab, dass er in München lebte. Wir wüssten gerne, ob es von Seiten der zuständigen Behörde Bemühungen gab, den tatsächlichen Aufbewahrungsort der Waffen festzustellen. Unklar ist auch, aus welchen Gründen die ärztlich festgestellte psychische Erkrankung des Attentäters offensichtlich bei der Erteilung der Waffenbesitzerlaubnis und danach keine Berücksichtigung fand. Aus unserer Sicht muss das Waffenrecht so angepasst werden, dass der legale Erwerb von Schusswaffen erschwert und die Prüfung der Besitzerlaubnis verschärft wird. Diese Erkenntnis lässt sich auch ohne die Aussagen der heute geladenen Zeugen gewinnen.“

Vanessa Gronemann, Obfrau der GRÜNEN Landtagsfraktion im Untersuchungssauschuss, erklärte: „Die Aufklärung der offenen Fragen sehen wir als unsere wichtigste Aufgabe. Wir haben daher in der Sitzung über unseren gemeinsam mit der CDU gestellten Beweisantrag abgestimmt, in dem wir zu den bislang nicht behandelten Untersuchungsaufträgen insgesamt 54 Zeug*innen benannt haben.“


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