Sonderprogramm für Denkmalschutz

Politik
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Wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert mitteilt, stellt der Bund für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XI rund 66 Millionen Euro zur Verfügung.



Im Rahmen einer Kofinanzierung mit den Ländern bzw. Kommunen beteiligt sich der Bund mit bis zu 50 Prozent an der Sanierung bedeutender Kulturdenkmäler sowie von historischen Orgeln, die unter Denkmalschutz gestellt sind oder Bestandteil eines Denkmals sind. Gefördert werden können grundsätzlich nur Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.

Die Anträge können ab sofort beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden eingereicht werden und werden von dort aus bis 9. September geprüft und weitergeleitet. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien gibt es auf der Homepage der Staatsministerin für Kultur und Medien unter der Rubrik „Denkmalschutz“ sowie unter www.lfd.hessen.de.

 

 


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