Kreisbeihilfen für Theater, Gesang und Musik beantragen

Politik
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Der Main-Kinzig-Kreis unterstützt mit jährlichen Kreisbeihilfen die Gesang- und Musikvereine, deren Kreisverbände, öffentliche Musikschulen (VdM) und Theatergruppen in ihrer alltäglichen Arbeit.



„Damit möchten wir das kulturelle Engagement sowie die Jugendarbeit fördern und stärken“, sagt Landrat Thorsten Stolz (SPD). In diesem Zusammenhang soll daran erinnert werden, dass die Anträge zur Kreisbeihilfe bis spätestens 1. Oktober 2022 im Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte, Fachbereich Kultur einzureichen sind. Später eintreffende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Formulare können unter www.mkk.de heruntergeladen oder telefonisch, unter 06051 85 13729, bei der zuständigen Fachabteilung angefordert werden.

Für die Nachwuchsformationen der Vereine sind gemäß den Richtlinien geforderte Nachweise in Form eines Bestandserhebungsbogens, Presseartikel oder Programme zu erbringen. Zudem sind die Richtlinien zur Antragsstellung zu beachten. So sind die Fördermittel zweckgebunden zu verwenden und werden grundsätzlich unter Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches bewilligt. Die Richtlinien sind unter www.mkk.de einsehbar oder im Main-Kinzig-Forum als Broschüre erhältlich.

Der Fachbereich Kultur weist außerdem darauf hin, dass für einen Zuschuss zur Teilnahme aktiver Jugendgruppen an Freizeiten mit musischem Hintergrund sowie Probewochen der entsprechende Antrag bis Ende November 2022 einzureichen ist. Bei Rückfragen auch zu weiteren Fördermöglichkeiten steht der Fachbereich Kultur gern telefonisch (06051 85 13729)  oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu Verfügung.

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