Abschalten der Werbe- und Schaufensterbeleuchtung – ein Sicherheitsrisiko?

Foto: C. Rossberg

Politik
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Was in Frankreich seit 2020 schon längst Gesetz ist und in Deutschland schon lange viele Befürworter hat, erregt hier nun einige Geister: Zur Energieeinsparung soll die Beleuchtung von Geschäften und Werbeanlagen zur späten Abendstunde ab 22 Uhr ausgeschaltet werden. Doch werden seitens des Handels Bedenken aufgeworfen, die Innenstädte würden dadurch „weniger sicher“ werden. Sind diese Sorgen begründet oder würden die Innenstädte von dieser Maßnahme sogar profitieren?", fragt das "Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung – Fachverband für Außenbeleuchtung" in einer Pressemitteilung.



Seitens des Handelsverbands werde angeführt, dass die Schaufensterbeleuchtung die „Innenstädte sicherer“ machen würde: "Auch wenn viele Menschen dies intuitiv glauben, konnten Untersuchungen bisher nicht zeigen, dass mehr Licht einen positiven Einfluss auf Verkehrssicherheit oder Kriminalität hat. Abgesehen davon, dass die öffentliche Beleuchtung in Innenstädten nicht Aufgabe der Händler, sondern eine rein kommunale Aufgabe ist, sind laut der aktuellsten Polizeilichen Kriminalstatistik die registrierten Straftaten seit Jahren rückläufig. Die Beleuchtung von Schaufenstern und Werbeanlagen ist im Gegensatz zu Österreich in Deutschland unreguliert und entsprechend unterschiedlich wird beleuchtet bezüglich der eingesetzten Intensitäten und Farben, was in vielen Fällen durch einen teils exzessiven und unästhetischen Einsatz von Kunstlicht nicht zum Stadtbild beiträgt. Nicht selten tragen Schaufenster durch schlechte Lenkung der Leuchten zur Blendung bei oder etwa durch selbstleuchtende Bildschirme. Da diese Beleuchtung nicht mit anderen Lichtquellen, insbesondere nicht mit der Straßenbeleuchtung abgestimmt ist, kann sie sogar die eigene Sehfähigkeit herabsetzen, was wiederum das Sicherheitsgefühl schmälert und die objektive Sicherheit gefährden kann. Immer mehr Städte beschäftigen sich daher mit Beleuchtungskonzepten und Städte wie Genf haben sogar die komplette Werbefreiheit für die Innenstadt beschlossen."

Es gebe also keinen Grund zu der Annahme, Schaufenster- und Werbebeleuchtung würden einen Beitrag zur Sicherheit in Innenstädten leisten: "Eine Reduzierung gewerblicher Beleuchtung würde hingegen die Störung der Anwohner senken. Da künstliches Licht nachweislich negative Auswirkungen auf Insekten, Vögel, Bäume sowie die gesamte Stadtnatur hat, geht der ökologischen Nutzen sogar noch über die Energieersparnis hinaus. Erst im letzten Jahr wurde durch den Beschluss des Gesetztes zum Schutz der Insektenvielfalt (3. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) explizit die Eindämmung der Lichtverschmutzung eingefordert. Nicht vergessen werden sollte zudem, dass der Einsatz von Kunstlicht je nach Art, Dauer und Ausmaß eine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist, die es grundsätzlich gering zu halten gilt. Ein Abschalten der gewerblichen Beleuchtung ist daher eine begrüßenswerte Maßnahme, die unsere Sicherheit nicht verringern wird."

Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung – Fachverband für Außenbeleuchtung ermutigt daher den Handelsverband, den Vorstoß der Bundesregierung zu unterstützen. Bezüglich der Schaufensterbeleuchtung bis 22 Uhr gibt der Fachverband folgende weitere Empfehlungen:
- Die Schaufensterbeleuchtung soll nicht störend in den Außenraum wirken. Sie sollte zudem mit Lichtquellen in der Umgebung betrachtet und abgestimmt werden.
- Auf der Fläche weiter als 1 m vor der gesamten Schaufensterfläche soll die horizontale Beleuchtungsstärke am Boden die der öffentlichen Beleuchtung um nicht mehr als das Zweifache (max. 40 lx) übersteigen.
- Objekte sind im Schaufensterraum direkt anzustrahlen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Blendung der Fußgänger erfolgt.
- Es sind warme Farben zu verwenden mit geringen schädlichen Blauanteilen.
- Für selbstleuchtende Reklame sollte die bei Flächen größer 10 m² nicht mehr als 5 cd/m² im urbanen Bereich betragen und für Flächen kleiner 10 m² nicht höher als 100 cd/m².


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