Vertragsfreiheit in alle Branchen gewährleisten

Der Kreisvorstand der Mittelstand- und Wirtschaftsunion (MIT) Main-Kinzig.

Politik
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"Die Welt blickt aktuell angespannt auf die militärische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine. Ein Krieg, der die Weltwirtschaft ins Wanken bringt, war lange Zeit für Europäer nicht mehr vorstellbar. Die Kriegsfolgen sind nun Realität und treffen dabei seit Monaten nicht nur die Kriegsbeteiligten, sondern die gesamte globalisierte Welt", so die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Main-Kinzig in einer Pressemitteilung.



Und weiter: "Egal, ob Automobil-, Bau- oder Elektrobranche aktuelle Produktions- und Lieferpläne unterliegen dynamischen Rahmenbedingungen, auf welche die Vertragsparteien aktuell regelmäßig keinen oder nur sehr geringen Einfluss haben. Einerseits stoppen Lieferschwierigkeiten und ein Mangel an Rohstoffen die Produktionsstätten andererseits machen Preisexplosionen bei Produktionsgütern und Nebenkosten die Angebotskalkulation für Gewerbe-, Industrie- und Handwerksbetriebe zum Problem. Die Verlautbarungen der letzten Wochen über drohende Produktionsstillegungen und Insolvenzen zeigen, wie schnell aus chaotischen politischen Verhältnissen reale Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschland, seine Attraktivität für Investoren und seine Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen kann. Eine seriöse Geschäftsführung kalkuliert für ihr Unternehmen mit auskömmlichen und marktgerechten Preisen. Fehlt dem Unternehmer jedoch die Möglichkeit in einer dynamischen Marktlage und insbesondere bei den aktuell langen unüberschaubaren Lieferzeiträumen auch vertraglich auf Änderungen der Produktions- und Nebenkostenkosten durch die Anwendung sogenannter Preisgleitklauseln in Verträgen zu reagieren, so entstehen für den Unternehmer unfaire und teils existenzgefährdende Wettbewerbsbedingungen“, erklärt der stellvertretende Kreisvorsitzende Patrick Heck.

Für die Mittelstands- und Wirtschaftsunion steht fest, ohne die Möglichkeit zur Anwendung von gerichtsfesten Preisgleitklauseln, also der vertraglichen Option die Festlegung des Kaufpreises auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, ist der Unternehmer durch das zuvor beschriebene Marktumfeld in seiner Marktteilnahme behindert oder eben gezwungen unter möglicherweise ruinösen einseitige Wettbewerbsbedingungen zu agieren. Ein solches mit Rechtsrisiken gespicktes Marktumfeld gilt es zu beseitigen, da es potenziell geeignet ist auf längere Sicht die vorhandene heterogene Unternehmensstruktur vom Kleingewerbe über den Mittelstand bis zum Großunternehmen in Deutschland zu zersetzen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert ein sicheres Marktumfeld zu gewährleisten in welchem die Vertragsparteien ihr Recht auf Vertragsfreiheit auch ohne Rechtsrisiko anwenden können, erklärt der Kreisvorstand. Bereits heute müssen auf Grundlage eines Bundeserlasses Bauverträge im Bundesbau solche Preisgleitklauseln enthalten. Die Bauunternehmen können so die steigenden Kosten für bestimmte Baustoffe, wie Stahl, Zement oder Bitumen, gegenüber der öffentlichen Hand geltend machen. „Wir verstehen die Notwendigkeit dieses Erlasses, da sich aufgrund des Preisrisiko immer weniger Firmen an öffentlichen Ausschreibungen etc. beteiligt haben und so die Bau- und Planungskosten weiter dramatisch gestiegen sind. Wir verstehen aber nicht, weshalb man dieses Recht nicht allen Branchen zugesteht. Die Bundesregierung steht hier in der Pflicht die Vertragsfreiheit für alle Branchen zu gewährleisten“ so Heck weiter.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion im Main-Kinzig-Kreis spricht sich deshalb dafür aus, dass in Zeiten anhaltender weltweiter Lieferschwierigkeiten und Produktionsausfällen, sogenannte vertragliche Preisgleitklauseln für Kaufverträge, Werkverträge, und Werklieferverträge auch über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten und ohne Einzelfallprüfung bei Rechtsgeschäften mit Privatpersonen und Gewerbetreibenden angewendet werden können. Die Anwendung einer Preisgleitklausel ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren. Rechtswidrige und sittenwidrige Vertragsklauseln sollen weiterhin zur Unwirksamkeit von vertraglichen Rechtsgeschäften führen. Der aktuell gültige Rechtsrahmen, insbesondere die Regelungen der §§ 305 – 310 BGB (Kontrollregelungen für AGB) ist entsprechend durch den Gesetzgeber anzupassen.

„Der deutsche Staat hat in jüngster Vergangenheit viele Unternehmen mit Staatshilfen gerettet, darunter Uniper, Lufthansa, Tui, Galeria Karstadt Kaufhof, Thyssenkrupp und viele weitere. Diese Staatshilfen sind unser Steuergeld und die Liste der möglichen neuen und erneuten Bewerber wird aufgrund der Kompetenzdefizite der Bundesregierung jeden Tag länger. Die zuständige deutsche Kartellbehörde scheint ihren Aufgaben nicht gewachsen zu sein oder das deutsche Kartellrecht benötigt dringend eine Revision. Es ist für Steuerzahler schwer nachvollziehbar, dass immer wieder und vor allem plötzlich Firmen als „Too big to fail“ also „unverzichtbar“ für die Stabilität des Staates eingestuft werden, hingegen die kleinen und mittleren Unternehmen bei einfachen gesetzlichen Regelungslücken ihr Glück auf eigene Rechnung bei den Amts- und Landgerichten suchen sollen. Die Einführung der rechtlichen Möglichkeit zur Vereinbarung einer gerichtsfesten Preisgleitklausel ist dringend geboten, um deutsche Unternehmen durch die aktuelle Wirtschaftskrise zu führen“ so der MIT Kreisvorsitzende Volker Rode abschließend.

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Der Kreisvorstand der Mittelstand- und Wirtschaftsunion (MIT) Main-Kinzig.


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