Grundprinzip des Förderns und des Forderns nicht aufgeben

Politik
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Die Mittelstandsunion Main Kinzig lehnt das seitens der Regierung in Berlin verabschiedete Bürgergeld ab, da das Grundprinzip des „Fördern und Fordern“ nicht aufgeben werden dürfe.



"Menschen die in Not geraten sind muss unser Sozialstaat selbstverständlich helfen, aber trotz allem muss immer klar sein, dass die Betroffenen auch die Pflicht haben, an ihrer Rückkehr in den Arbeitsmarkt selbst aktiv mitzuwirken, und zwar vom ersten Tag des Leistungsbezugs an. Die SGB II-Leistungen (Hartz IV) sind steuerfinanzierte Sozialleistungen und deshalb muss die sechsmonatige 'Vertrauenszeit' in der solche Mitwirkungspflichten gar nicht erwartet werden, gestrichen werden", so der Kreisvorsitzende Volker Rode. Die Verweigerung der Mithilfe und der Arbeitsaufnahme müsse weiterhin sanktioniert werden in den engen Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht dem Sozialstaatsgebot folgend gesetzt habe.

"Nach den jetzigen Plänen der Bundesregierung verkommt das Bürgergeld genau zu dem, was es nicht werden darf, nämlich der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen. Zur Eigenverantwortung der bedürftigen Menschen gehört auch, dass sie spätestens nach einem Jahr auch ihr eigenes Vermögen, soweit es vorhanden ist, oberhalb einer bestimmten Grenze für ihren Lebensunterhalt einsetzen, alles andere wäre gegenüber den Arbeitnehmern, die mit ihrer Arbeit und ihren Steuern die Sozialleistung 'Bürgergeld' bezahlen, unsozial. Der Fachkräftemangel im Mittelstand wird davon wenig beeinflusst werden, eher der Bereich der Dienstleistungen in der Paketzustellung, der Gastronomie, Hausmeistertätigkeiten und der typischen Helfertätigkeiten", so Rode weiter.

Aus diesem Grund müsse die Differenz zwischen Erwerbstätigkeit und sozialen Zuwendungen in Form von Bürgergeld weiterhin deutlich sichtbar sein und es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Derjenige, der breite Schultern hat, mehr zu leisten hat und wer schmälere hat, nichts mehr: "Das wiederspricht klar auch den Vorstellungen eines funktionierenden Sozialstaates, in dem sich jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten einbringt, der Eine mehr und der Andere weniger. Auch müssen wir deutlich feststellen, dass der Sozialstaat nach den Plänen der Ampel sich immer mehr zu einem expansiven Wohlfahrtsstaat entwickelt. So betrug 1960 der Anteil der Sozialleistung im Bundeshaushalt 21,1 % und nach den neuen Haushaltsplänen der Bundesregierung in 2023 ca. 54%", so Volker Rode der auch Mitglied im Bundesvorstand ist.


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