Aus diesem Grund hatte das Land Hessen seine jährlichen Zuweisungen über die Förderung im Rahmen des sogenannten Bäderpfennigs an die hessischen Kurstädte in der Zeit von 2020 bis 2022 von jeweils 13 Millionen Euro auf jeweils 18 Millionen Euro angehoben. Diese Sonderzuweisung in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro läuft zum Ende des Jahres aus.
Wie der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Reul, mitteilt, konnten sich die hessischen Landtagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD sowie FDP vor wenigen Tagen in Wiesbaden darauf einigen, dass die hessischen Heilbäder auch im kommenden Jahr eine Sonderzuweisung, dann in Höhe von bis zu 3 Millionen, erhalten werden.
„Die hessischen Heilbäder mussten in den vergangenen Jahren erhebliche Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie verkraften. Notwendige Investitionen und Projekte mussten zurückgestellt werden. Da unsere Kurstädte eine wichtige Funktion im Gesundheitswesen unseres Landes, nämlich zum Beispiel im Rahmen der ambulanten Vor- und Nachsorge sowie als Standorte der stationären Rehabilitation einnehmen, ist es richtig und wichtig die Sonderzuweisungen an die Heilbäder fortzuführen und gemeinsam nach Wegen der weiteren Unterstützung zu suchen. Dies ist auch grade nach der Pandemie notwendig, um vorhandene Strukturen, zahlreiche Arbeitsplätze und Angebote in den Kurstädten zu erhalten. Insofern bin ich für die konstruktiven Gespräche mit dem hessischen Heilbäder-Verband ebenso dankbar, wie für die Einigung mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Landtagsfraktionen.
Dies ist eine gute und hilfreiche Maßnahme für unsere Heilbäder, von der auch die beiden Kurstädte Bad Orb und Bad Soden-Salmünster profitieren werden“, so Michael Reul.
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