„Im vorliegenden Entwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Versammlungsrechts werden drängende aktuelle Themen nicht geregelt“, erklärt Thomas Schäfer, Mitglied im Innenausschuss des Landtags, nach der heutigen Experten-Anhörung zum Gesetzentwurf. „Demonstrationen auf Autobahnen und Abseilaktionen von Autobahnbrücken müssen unterbunden werden. Sie stellen eine nicht zu verantwortende Gefährdung für Leib und Leben dar“, sagt Schäfer und verweist auf Nordrhein-Westfalen, wo eine entsprechende gesetzliche Regelung bereits Versammlungen auf Autobahnen untersagt. „Versammlungsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, die eigenen politischen Forderungen durch Sich-Festkleben auf Straßen und Abseilaktionen auf Autobahnen durchzusetzen“, erklärt Schäfer mit Bezug auf eine entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb bedürfe es einer Klarstellung auch im hessischen Versammlungsrecht.

Schäfer weist zudem auf weitere Nachbesserungen hin, die nach Einschätzung der Freien Demokraten am Gesetzentwurf vorgenommen werden müssen: „Fast alle Anzuhörenden haben deutlich gemacht, dass der Entwurf wohl unvereinbar mit der in der Hessischen Verfassung garantierten Versammlungsfreiheit ist. Darüber hinaus muss bei Versammlungen die Zuständigkeit zwischen Polizei und Kommunen klar geregelt sein.“

 


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