Main-Kinzig-Kliniken: Defizit von 14 Millionen Euro in 2023 befürchtet

Politik
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„Wenn den kommunalen Krankenhäusern nicht kurzfristig geholfen wird, wird sich die Krankenhausversorgung im größeren Maßstab verändern, und zwar zum Schlechten, für alle Patientinnen und Patienten landauf landab“, erklären die Landräte Thorsten Stolz (Main-Kinzig-Kreis/SPD), Thomas Will (Kreis Groß-Gerau/SPD) und Andreas Siebert (Landkreis Kassel/SPD). Die Finanzsituation der Krankenhäuser habe sich vergangenes Jahr im gesamten Land noch einmal drastisch verschärft.



Gegensteuern könne und müsse jetzt die Landesregierung, wie die drei Landräte in einem Schreiben an Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) deutlich machen. Zumindest zur Überbrückung in dieser finanziellen Notlage müsse das Land Hessen jetzt zusätzliche Unterstützungen und Förderungen auf den Weg bringen.

Die geplanten gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene zur Finanzierung von Krankenhausleistungen seien wichtig und überfällig. Das begrüßen die Landkreise als mittelfristigen Lösungsweg. „Auch das, was die einzelnen Kliniken strukturell vorhalten und bereitstellen müssen, wird sich dann ändern. Dem werden sich die Landkreise grundsätzlich konstruktiv stellen“, so Thorsten Stolz, Thomas Will und Andreas Siebert in einer gemeinsamen Erklärung. „Diese Gesetzesänderung kommt für viele kommunale Krankenhäuser aber viel zu spät. Wir brauchen jetzt Unterstützung, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Das kann nicht allein zu Lasten der Träger und somit der Kommunen gehen.“

Den immensen Druck verspüren die kommunalen Kliniken unmittelbar. Die Eigenkapitalquoten mussten jüngst massiv erhöht werden, gefolgt von immer höheren Verlustausgleichen durch die Kreise und kreisfreien Städte. Seit dem vergangenen Jahr hat die wirtschaftliche Negativentwicklung immer erheblichere Ausmaße angenommen.

Beispiel Main-Kinzig-Kliniken: Trotz intensiven Kostenmanagements geht Thorsten Stolz, Aufsichtsratsvorsitzender der kommunalen Häuser, für das Geschäftsjahr 2022 von einem Verlust im Bereich von 5 Millionen Euro aus, für das Jahr 2023 sogar von einem Verlust von circa 14 Millionen Euro.

Beispiel Eigenbetrieb Kliniken des Landkreises Kassel: Seit dem Start des Klinikbetriebs in Verantwortung des Landkreises im August 2020 hat der Landkreis knapp 25,8 Millionen Euro Verluste des Eigenbetriebs aus dem Kreishaushalt tragen müssen. Für das Jahr 2023 ist ein Verlust von knapp 9 Millionen Euro für die beiden Kliniken in Hofgeismar und Wolfhagen geplant. Durch kostenbewusstes Handeln konnte in den letzten Jahren regelmäßig erreicht werden, dass das Jahresergebnis unter den prognostizierten Defiziten lag. Dauerhaft können die Verlustausgleiche, so Landrat Andreas Siebert, allein durch den Landkreis Kassel jedoch nicht getragen werden. Das medizinische Angebot der Kreiskliniken werde sehr gut angenommen – dies zeige die Notwendigkeit von stationären Angeboten im ländlichen Raum.

Beispiel Kreisklinik Groß-Gerau: Trotz des abgeschlossenen Insolvenzverfahrens und erheblicher Kostenreduktion in allen Klinikbereichen geht Landrat Thomas Will, Aufsichtsratsvorsitzender der Kreisklinik, für das Geschäftsjahr 2022 von einem Verlust im Bereich von 4 Millionen Euro aus, für das Jahr 2023 von einem Verlust von rund 4,8 Millionen Euro, bei einem hohen Tarifabschluss kann sich der Verlust für 2023 nochmals signifikant erhöhen.

Die Ursachen hinter der finanziellen Entwicklung lassen sich auf alle kommunalen Häuser übertragen, wie die Landräte aus ihren Gesprächen auf politischer Ebene wissen. „Alle, nicht nur unsere Kliniken, leisten enorm viel, um Leistungen vorzuhalten. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Bezahlt wird das Vorhalten aber alles andere als auskömmlich, sondern in erster Linie fallbezogen. So kommt kein Haus mehr auf einen grünen Zweig, wenn man obendrein noch die historisch hohen Steigerungen bei nahezu allen Kostenarten verzeichnet“, so Siebert, Stolz und Will. Diese Steigerungen lägen im Schnitt bei sechs bis acht Prozent. Die Erhöhung des Landesbasisfallwertes in Höhe von 4,3 Prozent werde nicht einmal diesen Preissteigerungen gerecht.

Eine weitere Verschärfung der Situation deutet sich nach Einschätzung der Landräte durch die Aufsichtsbehörde an. Jüngst wurde in einem Fall die gängige Praxis der Erhöhung des Eigenkaptals von Kliniken durch darlehensfinanzierte Mittel des Trägers letztmals genehmigt. Dabei stehen die Haushalte der Landkreise ohnehin unter Druck. Ohne Darlehensfinanzierung bleibt Landkreisen somit nur der Verlustausgleich mittels einer Erhöhung der Kreisumlage über einen Nachtragshaushalt. „Wo dies geschieht, werden auf der kommunalen Ebene flächendeckend weitere Steuererhöhungen, nämlich bei der Grund- und Gewerbesteuer die Folge sein“, vermuten Thorsten Stolz, Thomas Will und Andreas Siebert. „Besser wäre es, wenn die Gängelung mit immer neuen Haushaltsrestriktionen für die Träger-Kommunen ein Ende hätte und das Land Hessen hier eine konstruktive und unterstützende Rolle einnähme.“

Die Landkreise sehen mit der geplanten Gesetzesänderung der Krankenhausfinanzierung einen Lichtstreif am Horizont. Es bestehe aber die dringende Notwendigkeit, dass das Land Hessen die Zeit bis zur Neuregelung finanziell überbrückt, „gerade auch vor dem Hintergrund, dass sich das Land in der zurückliegenden Zeit aus der nötigen Investitionsförderung herausgezogen hat“. Die Landräte sehen vor dem Hintergrund des guten Haushaltsergebnisses des Landes Hessens den nötigen Finanzspielraum, um für eine Übergangszeit wirksam zu helfen.

„Das Land Hessen muss die kommunalen Träger an einen Tisch holen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die Landesregierung hat nicht nur eine direkte Verantwortung für das Klinikum Gießen-Marburg, wo 850 Millionen Euro investiert werden und den Löwenanteil Wiesbaden trägt. Verantwortung trägt der Ministerpräsident für eine gute Krankenhaus-Versorgung von Hofgeismar bis zum Odenwald. Im Interesse der hessischen Bürgerinnen und Bürger brauchen wir sehr kurzfristig wirkende Maßnahmen in allen betroffenen Kreisen“, erklären die Landräte Thorsten Stolz, Thomas Will und Andreas Siebert.


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