„Eine längere Speicherverpflichtung wäre eine anlass- und unterschiedslose Maßnahme gegen alle Bürgerinnen und Bürger, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, und ein tiefer Eingriff in die Grundrechte. Würden alle Daten gespeichert, wäre das quasi ein Generalverdacht gegen alle Internutzer“, erklärt Hahn. Er nimmt Bezug auf die Berichterstattung, wonach Beuth die Bundesregierung auffordert, im Kampf gegen Kindesmissbrauch eine längere Speicherung von IP-Adressen zu ermöglichen.
„Die Strafprozessordnung macht es schon heute möglich, schnell nach Bekanntwerden einer Tat mittels IP-Adressdaten Bestandsdaten zu erheben. Entsprechend lag die Aufklärungsquote in den vergangenen beiden Jahren in Hessen im Bereich der Kinderpornografie laut polizeilicher Kriminalstatistik bei über 90 Prozent“, erinnert Hahn. Selbstverständlich müsse es das Ziel sein, alle diese Taten aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Aber: „Auch eine Vorratsdatenspeicherung hätte übrigens zeitliche Grenzen. Viel sinnvoller ist es, den Vorschlägen von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu folgen und eine Regelung zu schaffen, die eindeutig den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht und damit Rechtssicherheit schafft“, erläutert Hahn. Der EuGH hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt.
Hahn gibt zudem zu bedenken, dass die Gesellschaft immer weiter digitalisiert werde. „Das ist auch gut so. Wenn wir aber alle dabei anfallenden Daten für eine mögliche spätere Strafverfolgung speichern und nutzen wollten, hätten wir einen Überwachungsstaat, den keiner von uns haben möchte.“