In seiner Sitzung am 21. Juni hat der Kreistag den Schulentwicklungsplan C zur sonderpädagogischen Förderung auf den Weg gebracht.
In seiner Sitzung am 21. Juni hat der Kreistag den Schulentwicklungsplan C zur sonderpädagogischen Förderung auf den Weg gebracht.
Der Entwurf ist jetzt auch im Internet auf der Seite des Main-Kinzig-Kreises (www.mkk.de) über die Rubrik „Aktuelles“ abrufbar. Die Behandlung und Beschlussfassung über das Werk ist nach der Sommerpause vorgesehen.
Wie Kreisbeigeordneter Matthias Zach im Kreistag erklärte, liegen die Teile A und B für allgemeinbildende Schulen und berufliche Schulen aktuell beim Kultusministerium in Wiesbaden zur Genehmigung vor. Der nun eingebrachte Teil C wurde bereits dem Kreiselternbeirat vorgelegt sowie mit den Kommunen erörtert. Auch die Schulleitungen waren im Vorfeld eingebunden.
Wie Schuldezernent Zach betont, beschreibt der Entwurf allgemeine Trends und Entwicklungspfade für den Main-Kinzig-Kreis. Eine konkrete Prognose über künftige Schülerzahlen wurde für diesen Teil – wie in der Vergangenheit – nicht geliefert, weil seriöse Zahlen zum künftigen Förderbedarf der Kinder kaum möglich seien. Dennoch ermöglichten die allgemeinen Zahlen zumindest eine quantitative Orientierung.
Im Vordergrund stehen für Zach vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die inhaltliche Ausgestaltung in den kommenden Jahren. Leitlinie ist dabei die im Dezember 2006 beschlossene Konvention der Vereinten Nationen (UN) zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen. Bezogen auf das System Schule werde damit gemeinsames Lernen als selbstverständliches Menschenrecht definiert. „Der Main-Kinzig-Kreis wird sich dieser Aufgabe stellen und die Schulen und Lehrkräfte bei dieser Herausforderung unterstützen“, betont Zach.
Die derzeitige Situation bezeichnet er als „Phase des Übergangs“ mit dem gleichzeitigen Weiterbestehen des bisherigen Fördersystems und dem Aufbau eines Systems inklusiver Beschulung. Als Schuldezernent verfolge er allerdings das Ziel, das die Teilung des Schulentwicklungsplans zu Ende gehe. Die Zukunft solle einem integrierten Gesamtwerk gehören, das lokale Bildungsgesamtpläne zusammenfasst, regionale Besonderheiten betrachtet und die Akteure vor Ort nicht nur berücksichtigt, sondern auch mit in die Verantwortung nimmt.
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