Nach Urteil über "teo"-Märkte: Bayerische Lösung favorisiert

Politik
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Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zur Öffnung von Mini-Verbrauchermärkten an Sonn- und Feiertagen (wir berichteten) stehen alle „teo“-Märkte der Supermarktkette „tegut…“ im Main-Kinzig-Kreis zur Disposition. Laut einem Sprecher des Unternehmens soll auch die Neuansiedlung dieser Selbstbedienungsmärkte in Frage stehen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Öffnung der Selbstbedienungsläden an Sonn- und Feiertagen gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz verstößt.



Auch im Main-Kinzig-Kreis stehen inzwischen mehrere dieser „Teo“-Märkte. Abhilfe kann jetzt wohl nur eine Gesetzesänderung schaffen.

„Die meisten teos in Hessen dürfen aufgrund der genannten behördlichen Anordnung sonntags nicht mehr geöffnet werden, obwohl bei einer Sonntagsöffnung keinerlei Sonntagsarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anfällt und die Warenangebote – so jedenfalls bislang unsere Auffassung – automatenmäßig erfolgen. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, zumal in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern, seitens der Behörden Lösungen gefunden wurden, um den Betrieb der teos zu ermöglichen, welche häufig gerade in strukturschwachen Räumen erheblich zur Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger beitragen können“, teilte ein Unternehmenssprecher von tegut… auf Nachfrage mit. Für die strategische Weiterentwicklung des Konzeptes heiße das zunächst einmal, „dass wir alle bestehenden teo-Standorte in Hessen zur Disposition und neue Standorte in Frage stellen. Wir hoffen auf eine Modernisierung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes, da der Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung ausdrücklich die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung von Angebotskonzepten wie dem teo anspricht.“

Die Aussage der künftigen CDU/SPD-Regierung in Hessen ist allerdings nicht eindeutig. Im Koalitionsvertrag wird das Thema zweimal erwähnt. „Gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen oder Dienstleistungsbetriebe, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, ergebnisoffen prüfen“, heißt es da. Und ein Absatz weiter wird geschrieben: „Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.“ Die bestehende Regelung von vier Sonntagsöffnungen für Geschäfte in Innenstädten (Verkaufsoffene Sonntage) soll unterdessen beibehalten werden und geprüft werden, wie diese rechtssicher durchzuführen sind.

Wie es funktionieren könnte, zeigt in der Tat ein Blick ins benachbarte Bayern: Dort können die Kommunen selbstständig und eigenverantwortlich über die Sonntagsöffnungszeiten entscheiden. „Das heißt, wenn ein Landrat und ein Bürgermeister das Thema unterstützen, haben wir es mit dem teo relativ einfach, Fuß zu fassen“, so der Tegut-Sprecher. Geöffnet werden könnten an Sonntag- und Feiertagen von den 28 „teos“ in Hessen übrigens die Standorte in Hanau und Groß-Umstadt. Da sie sich in Bahnhofsnähe befinden, sollen für diese beiden Mini-Verbrauchermärkte Ausnahmeregelungen erwirkt werden.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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