„Das Hessengeld ist eines der zentralen Versprechen unserer Hessenkoalition, das wir auch im Rahmen des Sofort-Programms „11+1 für Hessen“ noch einmal priorisiert haben. Mit dem heutigen Beschluss der wesentlichen Eckpunkte haben wir einen bedeutenden Schritt unternommen, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Zeiten steigender Baukosten und Zinsen finanziell zu fördern. Damit senden wir insbesondere jungen Familien in Hessen ein wichtiges Signal. Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis und der Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines Häuschens für die Familie sollte ein erreichbares Ziel für die gesellschaftliche Mitte in Hessen sein. Mit unserem Hessengeld wollen wir dazu einen entscheidenden Beitrag leisten.“

Hintergrundinformationen:
Das Hessengeld soll rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden gelten. Nach dem heutigen Beschluss der Eckpunkte durch das Hessische Kabinett werden bis zum Sommer alle Förderdetails erarbeitet. Im Herbst sollen die ersten Anträge möglich sein, mit dem Ziel, noch 2024 die ersten Zahlungen zu leisten. Alle weiteren Informationen zum Hessengeld finden Sie unter www.hessengeld.de.

 


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