„Fußball ist für alle da: Das Mitfiebern für das eigene Team ist in Gesellschaft am schönsten – und das findet nicht nur im Stadion, sondern natürlich auch bei zahlreichen „Public-Viewing“-Veranstaltungen in ganz Hessen statt. Das unterstütze ich als Hessischer Heimatminister vollauf. Deshalb hat mein Ministerium die hessischen Behörden aufgefordert, den Lärmschutz auf Grundlage der Vorgaben des Bundes während der EM mit dem angebrachten Augenmaß umzusetzen“, so Ingmar Jung (CDU), der selbst fußballbegeistert ist.
Das hierfür veröffentlichte Merkblatt konkretisiert die Regelungen der Bundesverordnung, lässt den Behörden vor Ort jedoch hinreichend Spielraum, um einen angemessenen Interessensausgleich von ruhigem Wohnen und packender „Public-Viewing“-Atmosphäre zu schaffen. Bei den Spielen ab dem Achtelfinale und bei Spielen in der Vorrunde mit deutscher Beteiligung soll zum Beispiel in aller Regel das öffentliche Interesse an der Durchführung der „Public-Viewing“-Veranstaltung gegenüber Lärmschutz überwiegen. Gleiches gilt für weitere Spiele in der Vorrunde, bei denen mit einem besonderen öffentlichen Interesse zu rechnen ist.
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