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Do, Apr
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Gegenwind-Vereine: Rückbau-Kosten von Windkraftanlagen viel höher
Das gemeinsame Schreiben präsentieren der Vorsitzende des Vereins Gegenwind Bad Orb, Herr Prehler, und die stellv. Vorsitzende des Vereins Gegenwind Freigericht, Frau Roßbach.
"Gemäß einem gemeinsamen, aktuellen Erlass der zuständigen Ministerien bemessen sich die zu stellenden Sicherheitsleistungen für den Rückbau von Windkraftanlagen nach der Nabenhöhe des jeweiligen Windrades. Der Betrag ermittelt sich aus der Nabenhöhe mal 1.000 Euro. Bei den geplanten Windrädern in Freigericht mit einer Nabenhöhe von 175 Meter beträgt die Sicherheitsleistung somit 175.000 Euro. Nach Expertenmeinung deckt dies nicht annähernd die tatsächlich anfallenden Kosten für den Rückbau. Die geplanten Anlagen mit gewaltigen Dimensionen und einer Gesamthöhe > 250 Meter erfordern Materialien und Fundamente (unter anderem 320 Tonnen Stahl und 1600 Kubikmeter Beton pro Windrad), deren Rückbaukosten mit dieser Vorgabe in keinster Weise in Einklang stehen", so die Vereine "Gegenwind Freigericht" und "Gegenwind Bad Orb" in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Tatsächlich würden sich die belegbaren Rückbaukosten im Jahr 2024 zwischenzeitlich ohne Berücksichtigung des Zinseszinseffektes, der Inflation und den Teuerungsraten bei Bauprojekten dieser Art und Größe auf mehr als 1,3 Millionen Euro im Durchschnitt je Windrad belaufen: "In Summe kann bei einem mittelgroßen Windpark eine Differenz in zweistelliger Millionenhöhe entstehen. Auf diese Diskrepanz haben die Vereine Gegenwind Freigericht und Gegenwind Bad Orb in einem Schreiben an die zwei zuständigen Hessischen Ministerien für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum sowie Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hingewiesen. Darüber hinaus haben sie diesen Sachverhalt auch dem Hessischen Rechnungshof zur Kenntnis gegeben. Auf Mängel in diesem Bereich hatte auch der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz in seinem Jahresbericht 2024 (vgl. Nr. 13 Rückbau von Windenergieanlagen - fehlende landesrechtliche Regelungen, unzureichende finanzielle Absicherung und ungenügende Überwachung) hingewiesen."
Die Vereine befürchten, dass bei der Beibehaltung dieser Verwaltungspraxis in den Genehmigungsbehörden von nicht rechtskonformen Genehmigungen auszugehen ist: "Offensichtlich werden bewusst Tatsachen ignoriert, die als verdeckte Bevorzugung der Windindustrie gewertet werden könnte. Die Vereine sehen hier auch Risiken und Fehlentwicklungen hinsichtlich der Gesamtwirtschaftlichkeit der Projekte, wenn die vom Gesetzgeber geforderten zu niedrigen Beträge in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Projektierer einfließen sollten. Der Schaden, der aus dieser fehlerhaften Berechnung resultiert, ist enorm und betrifft am Ende die Kommunen, Verpächter und letztendlich die Steuerzahler, die die realen Kosten bei Ausfall der Betreiber zahlen müssen. Bei der derzeit zur Auflage gemachten Praxis in den Genehmigungsverfahren wird aus Sicht der Vereine wissentlich und grob fahrlässig die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt. Aufgrund der aktuell rasant steigenden Zahl an Genehmigungsverfahren sehen die Vereine hier dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Umstellung der Berechnungsverfahren zur Rückbau-Sicherheitsleistung auf der Basis realistischer Kosten. Sie haben eine zeitnahe Änderung der Verwaltungspraxis gefordert", heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
Das gemeinsame Schreiben präsentieren der Vorsitzende des Vereins Gegenwind Bad Orb, Herr Prehler, und die stellv. Vorsitzende des Vereins Gegenwind Freigericht, Frau Roßbach.