Übergroßer und teurer Bundestag gestoppt

Politik

Vize-Landrat und SPD-Unterbezirksvorsitzender Andreas Hofmann hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Begrenzung der Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 als wichtigen Schritt zur Sicherung der demokratischen Prinzipien und zur Effizienzsteigerung des Parlaments ausdrücklich begrüßt.

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„Wir freuen uns über die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Begrenzung der Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 festlegt. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt zur Sicherstellung einer effektiven und handlungsfähigen Legislative“, erklärte Hofmann.

Die SPD im Main-Kinzig-Kreis sieht in diesem Urteil eine Bestätigung ihrer langjährigen Forderung nach einer Reform des Wahlrechts, die sowohl die Effizienz des Bundestags als auch die gerechte Repräsentation aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. „Ein übergroßer Bundestag führt nicht nur zu höheren Kosten, sondern auch zu einer erschwerten Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Die Begrenzung auf 630 Abgeordnete ist daher ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie“, so Hofmann weiter.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Koalition zur Verkleinerung des Deutschen Bundestags heute in weiten Teilen bestätigt. Daran ändert auch die Beibehaltung der Grundmandatsklausel nichts. der zukünftige Bundestag wird eine festgelegte Größe von 630 Abgeordneten haben und sich nicht mehr weiter aufblähen. Unser Versprechen und unser Kernanliegen, die Verkleinerung des Bundestags zu erreichen, ist somit erfüllt. Als Ampel-Koalition haben wir damit etwas geschafft, was vielen anderen Regierungen über Jahre nicht gelungen ist“, so der Bundestagsabgeordnete Lennard Oehl.

Die SPD wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die notwendigen Anpassungen des Wahlrechts zügig und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden. „Wir freuen uns besonders, dass die Zweitstimme als zentraler Ankerpunkt des Verhältniswahlrechts den Wählerwillen sicherstellt. Dies gewährleistet ein faires und ausgewogenes Wahlrecht in der Tradition der Bundesrepublik seit 1949. Die SPD wird konstruktiv an der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mitarbeiten und dabei stets das Ziel einer fairen und gerechten Repräsentation im Blick behalten“, betonte Hofmann abschließend.


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