Die AfD im Kreistag sieht sich in ihrer Einschätzung zur Person Stolz dadruch bestätigt: „Es kommt nicht alle Tage vor, das ein amtierender Landrat wegen seiner früheren dienstlichen Fehlleistungen zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Landrat Stolz ist hier leider die unrühmliche Ausnahme. Seine Verweigerung, sich den Bürgern zu erklären, was er denn genau ausgefressen hat, zeigt seine Einstellung zur Transparenz in der Politik. Seine Selbstanzeige unterstreicht, dass ihm sein Fehlverhalten durchaus bewusst war. Selbsterkenntnis ist ja bekanntermaßen der beste Weg zur Besserung. Auf Stolz trifft das bedauerlicherweise nicht zu, denn er lässt die Bürger weiter im Ungewissen. Die Bürger, von denen er sich noch im letzten Jahr erneut zum Landrat wählen ließ – übrigens gegen den Rat der AfD", so der AfD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Jürgen Mohn.

Und weiter: "Was für ein Demokratieverständnis muss dieser Mann haben, der selbst die Messlatte in dieser Frage sehr hoch legt – aber nur, wenn es um seine politischen Gegner geht. Wohlgemerkt, der Landrat des Main-Kinzig-Kreises gilt nicht als vorbestraft. Aber in der freien Wirtschaft würde er sich jetzt freiwillig einen anderen Job suchen. Vielleicht greift ja an der Stelle die Weisheit mit der Selbsterkenntnis doch noch."

 


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